Bund und Kantone sollen jährlich für die verschiedenen Bereiche der obligatorischen Krankenpflegeversicherung einen maximalen Anstieg der Kosten festlegen. Dies schlägt der Bundesrat als indirekten Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative vor.
Wenn die festgesetzte Grenze des Kostenanstiegs überschritten werden, sind laut Gegenvorschlag die Tarifpartner, die Kantone und der Bund verpflichtet, zu prüfen, ob korrigierende Massnahmen notwendig sind.
Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates berücksichtige die Anliegen der Initiative, ohne dass medizinisch-notwendige Leistungen rationiert werden müssten, heisst es in einer Mitteilung.
Die Kostenbremse-Initiative ist im Juni 2020 zustande gekommen. Die Volksinitiative wurde von der Mitte-Partei lanciert. Sie verlangt, dass Bundesrat, Bundesversammlung und Kantone eingreifen müssen, wenn die Gesundheitskosten im Vergleich zur Lohnentwicklung zu stark steigen.
Konkret heisst das: Steigen die Kosten jährlich stärker als die Löhne, muss der Bund zusammen mit Kantonen, Krankenversicherern und den Leistungserbringern zwingend Kostensenkungsmassnahmen durchsetzen.
Der Gegenvorschlag geht an das Parlament.
(SDA)