Weil sie in Mörgeli-Affäre geplaudert hat
Obergericht verdonnert Riklin zu Geldbusse

Das Berner Obergericht hat am Dienstag CVP-Nationalrätin Kathy Riklin wegen Amtsgeheimnisverletzung schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.
Publiziert: 19.05.2015 um 12:18 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 23:13 Uhr

Das Obergericht verurteilte die Zürcher Nationalrätin Riklin zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 380 Franken.

Damit kippt das Obergericht ein erstinstanzliches Urteil vom vergangenen Herbst. Der Gerichtsfall steht im Zusammenhang mit der Affäre Mörgeli.

«Ich bin sicher, nichts Geheimes gesagt zu haben», betonte Riklin zuvor vor dem Obergericht. Riklins Verteidigerin warf der Gegenseite vor, eine unliebsame politische Gegnerin auf juristischem Weg ausschalten zu wollen.

Mörgeli hingegen sagte über seine Nationalratskollegin und als Zürcher Universitätsrätin auch seine ehemalige berufliche Vorgesetzte: «Ihr ist jedes Mittel recht, um mich zu diffamieren.»

In die Haare gerieten sich Mörgeli und Riklin im Zuge der inzwischen weit verzweigten Affäre Mörgeli. Dabei geht es im Kern um Mörgelis Arbeitsleistung als Leiter des medizinhistorischen Museums an der Universität Zürich und seine nachfolgende Entlassung.

Am Rande der Herbstsession der eidgenössischen Räte äusserte sich Riklin gegenüber Journalisten in der Wandelhalle des Bundeshauses über Mörgeli. Dieser sah das Amtsgeheimnis verletzt und klagte Riklin an. In erster Instanz wurde die Zürcher CVP-Nationalrätin letzten November freigesprochen. Mörgeli zog den Fall ans bernische Obergericht weiter.

Konkret geht es um einen damals noch unveröffentlichten Bericht, in dem die wissenschaftliche Betreuung von Doktorierenden an der Universität Zürich und damit unter anderem auch um Mörgelis Arbeitsleistung thematisiert wurden.

Auf Frage von Journalisten soll Riklin gesagt haben, dass es im Fall Mörgeli bald etwas Neues gebe und es für Herrn Mörgeli nicht gut aussehe.

Höchst umstritten ist vor Gericht nun, ob Riklin diese Aussage auf den damals noch geheimen, aber offenbar kurz vor der Veröffentlichung stehenden Bericht münzte oder nicht.

Mörgeli und die Staatsanwaltschaft sehen den Bezug gegeben. Dass es für Mörgeli nicht gut aussehe, habe man nur in Kenntnis des Berichts abschätzen können, führte der Staatsanwalt ins Feld.

Er forderte am Dienstag vor Obergericht einen Schuldspruch für Riklin. Sie sei zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagen in vom Gericht zu bestimmender Höhe zu verurteilen.

Der Bezug zum Bericht sei nicht gegeben, betonte Riklins Verteidigerin. Dieser Bezug sei im Nachhinein von der SVP konstruiert worden. Nur ihre Mandantin könne letztlich sagen, wie sie eine Aussage gemeint habe, und Riklin sei in dieser Sache klar.

Die Verteidigung forderte einen Freispruch und eine Genugtuung in der Höhe von 1500 Franken. Das bernische Obergericht wird sein Urteil am Dienstagnachmittag eröffnen.

Am Schluss entschied das Obergericht: Riklin ist schuldig. (SDA)

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