Es wird nicht ruhig um Abu Ramadan (66). Anfang Jahr hetzte der Bieler Imam, der wegen Rassendiskriminierung und Sozialhilfebetrug bereits mehrfach angeklagt ist, erneut gegen Christen. Diejenigen, die Weihnachten feierten, hätten keine Ahnung, wer Jesus sei, erklärte Ramadan vor versammeltem Publikum in der Bieler Ar’Rahman-Moschee. Viele Nicht-Muslime hätten an Weihnachten gesündigt – also zum Beispiel Alkohol getrunken oder Ehebruch begangen.
Das liess CVP-Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter (55) nicht auf sich sitzen. Auf Twitter forderte sie, «solche Brunnenvergifter» wie Abu Ramadan auszuschaffen. Der Tweet löste im Netz viel Zuspruch aus – doch er könnte der Baselbieterin zum Verhängnis werden.
Strafanzeige eingereicht
Denn wie der Sprecher des Islamischen Zentralrates, Qaasim Illi (38), gegenüber Nau bestätigt, hat Abu Ramadan nun Strafanzeige gegen Schneider-Schneiter eingereicht. Man sei sich im Zentralrat einig gewesen, dass es sich bei der Aussage um eine Persönlichkeitsverletzung beziehungsweise um üble Nachrede handle.
Nicht ausgeschlossen werden könne zudem, dass Schneider-Schneiter mit ihrer Aussage gegen die Rassismusstrafnorm verstossen habe. Die Strafnorm verbietet den Aufruf zu Diskriminierung und Hass gegen Personen aufgrund ihrer Rasse, Ethnie oder Religion. Kommenden Sonntag entscheidet die Stimmbevölkerung darüber, ob der Artikel auch auf Schwule, Lesben und Bisexuelle ausgeweitet werden soll.
«Brunnenvergifter»
Die Mitglieder des Islamischen Zentralrats empören sich über den Begriff «Brunnenvergifter». Im Mittelalter wurden Juden häufig beschuldigt, die Brunnen zu vergiften und so zur Ausbreitung der Pest beizutragen. Ein typisch antisemitischer Vorwurf, der die Judenverfolgungen befeuerte, die Hunderttausende Todesopfer forderte.
Wie Schneider-Schneiter auf den Antisemitismus-Vorwurf reagiert, ist nicht bekannt. Für BLICK war sie am Montag nicht erreichbar. Als Parlamentarierin geniesst sie ausserhalb des Ratsbetriebs eingeschränkte Immunität. Diese schützt Schneider-Schneiter vor Strafverfolgung, sofern sie ihre Aussagen in unmittelbarem Zusammenhang mit ihrem Mandat als Nationalrätin gemacht hat. Die relative Immunität kann auf Antrag der Strafverfolgungsbehörden durch die zuständigen Parlamentskommissionen aufgehoben werden. (til)