Weil Fristenregelung sich bewährt habe
Abtreibung soll in der Schweiz strafbar bleiben

Linken ist ein Dorn im Auge, dass Abtreibungen in der Schweiz im Grundsatz noch heute eine Straftat sind. Doch eine Änderung lehnt die zuständige Kommission des Nationalrats ab.
Publiziert: 03.02.2023 um 18:25 Uhr
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Die Waadtländer Grünen-Nationalrätin Léonore Porchet hatte mit einer Initiative den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetz streichen wollen.
Foto: keystone-sda.ch

Wer abtreibt, begeht eine Straftat. Und das soll sich auch nicht ändern, findet die Rechtskommission des Nationalrats. Mit 14 zu 11 Stimmen hat sie sich gegen einen Vorstoss der Waadtländer Grünen-Nationalrätin Léonore Porchet (33) ausgesprochen. Diese will den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch streichen und in einem Spezialgesetz oder in einem Gesetz über die sexuelle Gesundheit verankern. Die Begründung der Waadtländerin: Abtreibung sei keine Straftat, sondern eine Frage der Gesundheit.

Fristenregelung habe sich bewährt

In der Schweiz gilt seit 2002 die Fristenregelung. Das heisst: Der Schwangerschaftsabbruch ist grundsätzlich eine Straftat, bei der innerhalb der ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft auf eine Strafe verzichtet wird.

Die Kommission begründete ihren Entscheid damit, dass es in der Schweiz seit rund zwanzig Jahren im Zusammenhang mit einer Abtreibung keine strafrechtliche Verfolgung mehr gegeben habe. Ausserdem hat sich die Fristenregelung in den Augen der Mehrheit bewährt.

Stigmatisierung und Schuldzuweisung

Eine Minderheit dagegen war der Ansicht, dass die Verankerung der Abtreibung im Strafgesetzbuch Frauen in einer schwierigen Lebensphase stigmatisieren und ihnen Schuld zuweisen könne. Das könne sie sehr verletzlich machen.

In einer Medienmitteilung zeigen die Grünen sich enttäuscht über den Entscheid der Nationalratskommission. «Die Rechtskommission verpasst es mit ihrem Nein, die Rechte der Frauen zu stärken und sich einer konservativen Politik entgegenzustellen», schreibt darin die Basler Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan (42). Und auch die Zürcher Nationalrätin Min Li Marti (48) moniert in einer Medienmitteilung der SP: «Jede Frau hat das Recht, über ihren Körper zu verfügen und Schwangerschaften freiwillig abzubrechen.»

Als Nächstes entscheidet der Nationalrat

Auch Sexuelle Gesundheit Schweiz, die Dachorganisation der Fachstellen für sexuelle Gesundheit in der Schweiz, ist enttäuscht. Am 31. Januar hatte die Organisation die Petition «Meine Gesundheit – Meine Wahl!» eingereicht. Diese forderte die Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafrecht.

Als Nächstes entscheidet der Nationalrat über die Initiative. Sagt auch er Nein, ist das Anliegen vom Tisch. Stimmt er zu, ist die zuständige Ständeratskommission am Zug. (SDA/bgs)

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