An seiner Sitzung heute hat der Bundesrat beschlossen, den Abstimmungstermin vom 26. November 2017 nicht zu nutzen. «Die Volksabstimmung über den Bundesbeschluss vom 16. Juni 2017 über die neue Finanzordnung 2021, der einzigen Vorlage, die gegenwärtig zur Abstimmung vorliegt, wird somit zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden», heisst es in einer Mitteilung der Bundeskanzlei. Für das rechtzeitige Inkrafttreten dieses Bundesbeschlusses sei eine Abstimmung im November 2017 nicht zwingend erforderlich.
Letztmals blieb am 15. Mai 2011 ein Abstimmungstermin des Bundes ungenutzt. Inklusive der Abstimmung vom kommenden 24. September 2017 sind seither 21 Abstimmungstermine in Folge wahrgenommen worden. Nicht einbezogen sind die Termine im Spätherbst der Wahljahre, die nur in Ausnahmefällen genutzt werden.
Der nächstmögliche Abstimmungstermin für eine eidgenössische Volksabstimmung ist der 4. März 2018. Welche Vorlagen gegebenenfalls an diesem Datum zur Abstimmung gelangen, wird der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.