Weibliche Form muss nicht berücksichtigt werden
SVP-Politikerin gewinnt den Gender-Zoff

Das Stadtzürcher Parlament muss einen Vorstoss von SVP-Gemeinderätin Susanne Brunner an die Regierung überweisen – obwohl dieser «nicht geschlechtergerecht» formuliert ist.
Publiziert: 24.01.2020 um 18:20 Uhr
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Aktualisiert: 27.03.2021 um 17:58 Uhr
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Der Gender-Knatsch im Zürcher Stadtparlament ist um ein Kapitel reicher.
Foto: Switzerland Tourism

Es ist ein Sieg für SVP-Politikerin Susanne Brunner (47). Das Stadtzürcher Parlament muss einen Vorstoss der Zürcher Gemeinderätin unverändert an die Regierung überweisen, obwohl dieser nicht «geschlechtergerecht» formuliert ist. Das hat der Bezirksrat heute entschieden.

Dem Entscheid war ein heftiger Streit zwischen dem Ratsbüro und Brunner vorausgegangen. Brunner wollte im vergangenen Herbst gemeinsam mit ihrem Parteikollegen Stefan Iten wissen, warum die Polizei eine zweitägige Besetzung des Pfingstweidparks duldete.

Besetzer anstatt Besetzende

Im Vorstoss-Text verwendeten die beiden ausschliesslich die männliche Form. So schrieben sie von «Besetzern» und nicht von «Besetzerinnen und Besetzern» oder «Besetzenden». Der Gemeinderat weigerte sich daraufhin, den Vorstoss entgegenzunehmen, weil dieser den erst kürzlich beschlossenen Gender-Sprachregeln widerspreche.

Doch Brunner liess nicht locker und reichte den Vorstoss ein zweites Mal ein. Sie fügte dabei eine Anmerkung ein, dass das generische Maskulinum auch «weibliche Individuen und solche Individuen, die sich keinem Geschlecht zuordnen wollen» umfasse. Doch auch das goutierte das Büro nicht.

Bezirksrat auf Brunners Seite

Brunner sah sich in ihrer Meinungsäusserungsfreiheit eingeschränkt und gelangte in der Folge an den Zürcher Bezirksrat – der ihr nun recht gab. Der Bezirksrat begründete sein Urteil damit, dass sich der Entscheid des Parlaments auf «sprachformale Vorgaben» stütze, «die keine genügende gesetzliche Grundlage haben».

Gemäss Bezirksrat hat Brunner nun Anspruch auf eine «angemessene Parteientschädigung» von 4500 Franken. Zudem muss der Gemeinderat die Verfahrenskosten von 1841.60 Franken übernehmen.

Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig. Er kann ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden. (SDA/til)

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