In der öffentlichen Beratung vom Donnerstag wiesen die Richter in Lausanne die Beschwerde der beiden Jungpolitiker gegen das Urteil des bernischen Obergerichts ab. Der Entscheid fiel mit drei zu zwei Stimmen knapp aus.
Das Obergericht hatte Nils Fiechter und Adrian Spahr wegen Rassendiskriminierung zu bedingten Geldstrafen verurteilt. Sie sind verantwortlich für eine Zeichnung, welche die Junge SVP vor den kantonalen Wahlen 2018 auf Facebook und auf ihrer Website veröffentlichte.
Streitpunkt Meinungsfreiheit
Die Illustration zeigte einen Schweizer in Sennentracht, der sich vor einem Abfallhaufen einer Wohnwagensiedlung die Nase zuhält. Im Hintergrund verrichtet ein Wohnwagenbewohner seine Notdurft. «Wir sagen Nein zu Transitplätzen für ausländische Zigeuner!», steht dazu geschrieben.
Drei Bundesrichter kamen zum Schluss, dass die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten worden seien. Zwei Richter hielten entgegen, die Karikatur beziehe sich auf die Geschehnisse in Wileroltigen BE, wo es tatsächlich starke Spannungen zwischen der Dorfbevölkerung und ausländischen Fahrenden gegeben habe.
Fiechter und Spahr akzeptieren das Urteil
Die beiden Verurteilten sprachen von einem «ein schwarzen Tag» für die Meinungsäusserungsfreiheit. Trotzdem akzeptiere man das Urteil. Ein Weiterzug an den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – vor «fremden Richtern» – komme nicht in Frage.
Hoch erfreut reagierte die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) auf das Urteil. Das höchste Gericht des Landes habe mit diesem Beispiel öffentlich verbreitete, pauschalisierende, abwertende und verallgemeinernde Pamphlete verurteilt.
Menschen dürften nicht herabgesetzt werden, nur weil sie einer Minderheit angehörten. Ein Mindestmass an Respekt und Anstand müssten alle Akteure auch während des Wahlkampfs wahren, teilte die GfbV mit. (SDA)