Nach dem Auftreten der Vogelgrippe am Bodensee, am Genfersee und heute auch am Neuenburgersee weitet der Bund die Schutzmassnahmen aus. Ab dem morgigen Mittwoch gilt die ganze Schweiz als Kontrollgebiet, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen mitteilte. Damit soll verhindert werden, dass sich Hausgeflügel bei Wildvögeln mit der Krankheit ansteckt.
«Tiere dürfen nur noch in den abgedeckten Aussenbereich», sagt Direktor Hans Wyss. 80 bis 90 Prozent der Halter würden über einen solchen Bereich verfügen. Problematischer sei die verordnete Massnahme für Hobby-Geflügel-Halter und mobilen Geflügelställen auf Biobetrieben. Zudem muss die Fütterung und Tränke der Tiere in einem gegen aussen geschlossenen Stall stattfinden.
Wyss: «Wir haben nicht eine hochdramatische Situation, sondern wollen rechtzeitig verhindern, dass das Virus sich in den Betrieben einnistet und ausweitet.» Diese Massnahme gelte vorerst bis 31. Januar 2017.
Für Menschen besteht keine Gefahr: Das Virus sei nach heutigen Erkenntnissen nicht auf Menschen übertragbar.