Die kalte Progression tritt ein, wenn Steuerpflichtige wegen der Teuerung eine höhere Steuerbelastung tragen müssen, obwohl ihre Kaufkraft gleich geblieben ist. Mit der Anpassung der Abzüge und Tarife soll diese höhere Steuerlast verhindert werden, wie das EFD am Mittwoch mitteilte.
Zweiverdienerehepaare können neu maximal 13'600 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen. Bisher waren es 13'400 Franken. Der Kinderabzug und der Unterstützungsabzug steigen gemäss Mitteilung auf je 6600 Franken (bisher 6500 Franken).
Neben Anpassungen bei den Abzügen gibt es Änderungen bei den Tarifen. Ehepaare in rechtlich und «tatsächlich ungetrennter Ehe» zahlen demnach neu erst Steuern ab einem steuerbaren Einkommen von 28'800 Franken (bisher 28'300 Franken). Der Höchstsatz werde erst ab einem steuerbaren Einkommen von 912'600 Franken erreicht (bisher 895'900 Franken). Ausserdem könnten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätten neu maximal 3200 Franken statt 3000 Franken abgezogen werden.
Das EFD hat die kalte Progression zuletzt im Steuerjahr 2012 ausgeglichen. Die seither aufgelaufene Teuerung beträgt 2,04 Prozent.
(SDA)