Der Bundesrat hat am Mittwoch die Renten von AHV und IV gemäss dem im AHV-Gesetz vorgeschriebenen Mischindex angepasst. Alle zwei Jahre geprüft werden muss, ob die Renten an die Teuerung und die Entwicklung der Löhne angepasst werden müssen. Die Empfehlung der eidgenössische AHV/IV-Kommission wird berücksichtigt.
Im laufenden Jahr wird laut der Mitteilung des Bundesrates von einer Teuerung von 3 Prozent und einer Lohnerhöhung um 2 Prozent ausgegangen, daher der Mischindex von 2,5 Prozent. Die Teuerung werde damit beinahe vollständig ausgeglichen, so der Bundesrat. Letztmals wurden die Renten für das Jahr 2021 angepasst.
Massive Mehrkosten
Die höheren Renten führen zu Mehrkosten von rund 1,37 Milliarden Franken. 1,215 Milliarden Franken davon entfallen auf die AHV, und davon fallen 245 Millionen Franken oder rund ein Fünftel der Ausgaben zulasten des Bundes an. Die Invalidenversicherung (IV) hat Mehrausgaben von 155 Millionen Franken zu tragen.
Auf dem Tisch liegt aber die Forderung nach einem vollständigen Teuerungsausgleich bei AHV- und IV-Renten sowie den Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen. In den Räten sind dazu drei Motionen hängig. Auch wird eine tiefere Teuerungs-Schwelle für die vorzeitige Anpassung der Renten gefordert – derzeit ist sie bei 4 Prozent.
Erhöhte Mindestbeiträge
Werden diese Vorstösse in der Wintersession verabschiedet, könnte das Gesetz in der Frühjahrssession dringlich verabschiedet werden, schreibt der Bundesrat. Die höheren Renten könnten dann rückwirkend auf den 1. Januar ausbezahlt werden.
Der Bundesrat hat auch die Mindestbeiträge für Selbstständigerwerbenden und Nichterwerbstätige für AHV, IV und EO von 503 auf 514 Franken pro Jahr erhöht. Der Mindestbeitrag für die freiwillige AHV/IV steigt von 958 auf 980 Franken.
Auch EO und Ergänzungsleistungen werden erhöht
Neben der IV und AHV wird in der Erwerbsersatzordnung (EO) der Höchstbetrag der Entschädigung angepasst, von aktuell 245 auf 275 Franken. Diese Erhöhung führt zu Kosten von 100 Millionen Franken für die EO. Bei den Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen wird der Betrag für die Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs angepasst.
Für Alleinstehende steigt er von 19'610 auf 20'100 Franken pro Jahr, für Ehepaare von 29'415 auf 30'150 Franken und für Kinder über 11 Jahre auf 10'515 Franken, respektive 7380 Franken für jüngere Kinder. Diese Anpassungen führen zu zusätzlichen Kosten von rund 5,2 Millionen Franken zulasten des Bundes und 3,5 Millionen Franken für die Kantone.
Die Beiträge an die Miete werden ebenfalls erhöht respektive an die Teuerung angepasst. Der Anstieg beläuft sich auf 7,1 Prozent. Neu sind es pro Jahr je nach Region zwischen 15'540 und 17'580 Franken. Die Kosten für diese Erhöhung belaufen sich auf 37,8 Millionen Franken. Auch die Pauschale für Neben- und Heizkosten wird erhöht, von 2520 Franken auf 3060 Franken pro Jahr.
Gewerkschaften fordern vollen Teuerungsausgleich
Der Dachverband der Arbeitnehmenden (Travailsuisse) und der Gewerkschaftsbund (SGB) zeigten sich grundsätzlich erfreut über die Erhöhung der AHV- und IV-Beiträge, wie sie in je einer Mitteilung bekannt gaben. Dadurch könne ein Teil der Kaufkraft erhalten werden.
Das Berechnungssystem aus einem Mix zwischen Lohnentwicklung und Teuerung verfälsche aber das Resultat. Die Teuerung habe in den vergangenen zwei Jahren die Lohnentwicklung überstiegen. Die Rentenanpassungen auf der Grundlage des Mischindexes reiche nicht aus, um die Kaufkraft der AHV-Renten zu sichern, so wie es die Verfassung verlange. Vielen Rentnern und Rentnerinnen drohe Altersarmut.
(SDA)