Erst seit 2012 sind die rund 200 Transportpolizisten, die in den Zügen patrouillieren, mit Pistole, Polizeistock und Pfefferspray ausgerüstet.
2015 zweifelte die SBB jedoch, ob diese Bewaffnung für die Sicherheit der Pendler ausreicht – und beauftragte das Bundesamt für Verkehr (BAV) für rechtliche Abklärungen.
Publik wurde dies erst jetzt. Die «Neue Luzerner Zeitung» zitiert heute aus einem neuen, internen BAV-Bericht. Darin heisst es wörtlich: «Gemäss einer Anfrage der SBB soll der Transportpolizei erlaubt werden, bei besonderer Bedrohungslage (Amokläufe, Terroranschläge) statt nur mit Pistolen nötigenfalls auch mit Langwaffen auszurücken, wie dies heute z. B. bereits auf Flughäfen der Fall ist.» Langwaffen sind Maschinenpistolen oder Sturmgewehre.
Zudem erkundigte sich die SBB, ob ein Einsatz von Elektroschockpistolen – so genannten Tasern – rechtlich erlaubt sei. Heute dürfen Transportpolizisten, die die selbe Ausbildung durchlaufen wie staatlich angestellte Polizisten, eine Pistole tragen und diese einzig zur Notwehr einsetzen.
Und dies soll auch so bleiben. «Wir haben vor 1,5 Jahren Abklärungen getroffen – und sind zum Schluss gekommen, dass die SBB für ihre Transportpolizisten keine Maschinenpistolen will», sagt SBB-Sprecher Reto Schärli zu BLICK.
«Alles für Sicherheit der Pendler unternehmen»
Dabei wäre eine solche Forderung nicht chancenlos. «Es muss alles unternommen werden, um die Pendler bestmöglichst zu schützen», verlangt SVP-Verkehrspolitiker Ulrich Giezendanner. «Wenn die SBB dereinst ihre Polizisten mit Maschinenpistolen ausrüsten will, werde ich mich dafür einsetzten.»
In Zügen und an Bahnhöfen patrouillieren neben den privaten Transportpolizisten zum Teil Kantonspolizisten, Securitas oder Grenzwächter. Aber seit 2009 sind alle Schweizer Transportunternehmen – also auch Bus- oder Schifffahrtsunternehmen – verpflichtet, selbst für die Sicherheit ihrer Passagiere und Angestellten zu sorgen.