Wegen Schmäh-Plakat
Staatsanwalt ermittelt gegen Burka-Gegner

Das Egerkinger Komitee hat die FDP-Spitze als «Islamistenschützer» bezeichnet. Nun müssen die Burka-Gegner mit Konsequenzen rechnen.
Publiziert: 09.01.2020 um 10:01 Uhr
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Mit der Annahme der Minarett-Initiative konnte das Egerkinger Komitee 2009 einen grossen Erfolg feiern.
Foto: Zvg

Das Egerkinger Komitee lässt im Kampf gegen den Islam nicht locker. Seine erste Volksinitiative für ein Minarett-Verbot ist 2009 angenommen worden. Die zweite Initiative für ein Burka-Verbot kommt noch in diesem Jahr an die Urne.

Doch nun könnte es für das Komitee eng werden. Die Berner Staatsanwaltschaft hat ein Strafverfahren eröffnet, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet. Der Verdacht: Das Egerkinger Komitee um Präsident und SVP-Nationalrat Walter Wobmann (62) könnte sich des «Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen» schuldig gemacht haben.

Die FDP frontal angegriffen

Der Grund: Auf grossflächigen Plakaten hat das Komitee kurz vor den nationalen Wahlen im vergangenen Herbst die FDP Schweiz frontal angegriffen. «Die FDP schützt radikale Islamisten in der Schweiz!», schrieb es zu Fotos von vier prominenten Freisinnigen: Parteichefin Petra Gössi (43) und Fraktionschef Beat Walti (51) sowie die Nationalratsmitglieder Christa Markwalder (44) und Christian Wasserfallen (38).

Die FDP klagte dagegen – mit Erfolg. Per superprovisorischer Verfügung befahl das Bezirksgericht Andelfingen ZH dem Komitee, die Plakate innert 24 Stunden entfernen zu lassen. Als sechs Tage später immer noch Plakate hingen, reichte die FDP Strafanzeige ein. Formell läuft das Strafverfahren noch gegen unbekannt. Für das Egerkinger Komitee gilt die Unschuldsvermutung.

Komitee gibt sich gelassen

«Ich schaue dem gelassen entgegen», wird Komiteepräsident Wobmann zitiert. Man habe die Plakate bei der Plakatgesellschaft Clear Channel seinerzeit ohnehin nur für eine Woche gebucht. Nach dem Richterspruch sei der Plakatgesellschaft zusätzlich der Auftrag erteilt worden, die Plakate proaktiv zu überkleben. Falls einzelne Plakate zu lange gehangen seien, sei das deshalb ‹das Problem› der Plakatgesellschaft und nicht unseres», so Wobmann.

Die FDP gibt sich damit nicht zufrieden. Immerhin habe Wobmann in einer ersten Reaktion auf den Gerichtsentscheid im vergangenen Oktober erklärt, die Plakate «sicher nicht zu entfernen». Offensichtlich habe sich das Komitee zu wenig bemüht, die Plakate rechtzeitig herunternehmen zu lassen. «Es geht uns ums Prinzip», sagt FDP-Sprecher Martin Stucki. «Es kann nicht sein, dass das Egerkinger Komitee ein Gerichtsurteil einfach ignoriert.»

Vorwurf «entbehrt jeglicher Grundlage»

Das Bezirksgericht ist zum Schluss gekommen, dass das Egerkinger Komitee tatsächlich die Persönlichkeitsrechte der FDP sowie der vier namentlich genannten Nationalräte verletzt habe. Mit dem Plakat seien die FDP-Politiker «in die Nähe islamistischen Gedankenguts» gerückt worden. Damit sei ihr «Ruf beschädigt» worden. Zudem: Der Vorwurf, die FDP schütze Islamisten, «entbehrt jeglicher Grundlage», urteilt das Gericht. Gleichzeitig habe das Komitee auch das Recht der vier FDP-Politiker an ihrem eigenen Bild verletzt.

Noch ist der Gerichtsentscheid nur provisorisch. Offen ist, ob die FDP eine definitive Veurteilung des Komitees anstrebt und Genugtuung oder Schadenersatz verlangt. Für eine entsprechende Klage bleibt Zeit bis am 2. März. Noch hat die FDP nicht entschieden. Sollte die Partei darauf verzichten, müsste sie die bisherigen Gerichtskosten von 10'000 Franken tragen. (dba)

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