Es war zu weit geflogen - und wurde vom Bundesrat zurückgepfiffen: Der Flugzeugbauer Pilatus aus Stans NW darf nicht mehr mit Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten geschäften. Mit ihren Dienstleistungen hätte Pilatus gegen das Söldnergesetz verstossen.
Pilatus reagiert mit «Unverständnis»
Jetzt bläst Pilatus zum Gegenangriff: Der Flugzeugbauer zieht den Entscheid des EDA vor Bundesverwaltungsgericht. «Mit grosser Besorgnis und Unverständnis hat Pilatus von der Verfügung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten EDA und dem Verbot zur Weiterführung des logistischen Supports in Saudi-Arabien und der Vereinigten Arabischen Emiraten Kenntnis genommen», schreibt Pilatus.
Grund für das Verbot: Das Söldnergesetz. Dieses regelt die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen.
Pilatus betont: «Sämtliche seit jeher unbewaffneten PC-21 inklusive Simulatoren wurden mit gültiger Ausfuhrlizenz der Schweizer Eidgenossenschaft exportiert. »
«Wir haben alles richtig gemacht!»
Das Kundendienstgeschäft sei für Pilatus ein wichtiges Standbein. Das vom Bund verfügte Verbot benachteilige Pilatus gegenüber anderen Flugzeugherstellern enorm. «Angesichts der engen Verknüpfung von Verkauf und logistischem Support kommt es faktisch einem zukünftigen Exportverbot gleich», so Pilatus.
Das Unternehmen fühle sich deshalb gezwungen, den Entscheid des EDA an das Bundesverwaltungsgericht weiterzuziehen, «um die gesetzliche Grundlage zu klären und Rechtssicherheit für Pilatus, seine Mitarbeitenden sowie weitere Unternehmen der Schweiz zu schaffen».
Verwaltungsratspräsident Oscar J. Schwenk ist überzeugt: «Wir haben alles richtig gemacht!»