Wegen Gletscherschmelze
Bundesrat verschiebt Grenzen zu Frankreich und Italien

Wegen der Gletscherschmelze muss die Schweizer Grenze zu Italien im Hochgebirge im Raum Zermatt VS bereinigt werden. Und im Kanton Genf muss die Grenze zu Frankreich wegen der Renaturierung von Gewässern und dem Bau einer Tramlinie geringfügig angepasst werden.
Publiziert: 27.09.2024 um 11:46 Uhr
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Aktualisiert: 27.09.2024 um 15:19 Uhr
In der Umgebung des Matterhorns wird die Landesgrenze zu Italien geringfügig angepasst. Grund dafür ist die Gletscherschmelze.
Foto: Keystone

Auf einen Blick

  • Grenzbereinigungen zwischen Schweiz und Frankreich wegen Renaturierungen und Tramlinie
  • Gletscherschmelze verändert Grenzverlauf zwischen Schweiz und Italien
  • 103 Kilometer lange Grenze, 50 Kilometer durch Gewässer
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Die 103 Kilometer lange Grenze zwischen dem Kanton Genf und Frankreich verläuft auf rund 50 Kilometern durch Gewässer, wie der Bundesrat zu den Entscheiden vom Freitag schrieb. Anpassungen seien zunächst wegen Renaturierungen der Flüsse Hermance und Foron nötig.

Eine Bereinigung ist auch zwischen den Gemeinden Perly-Certoux GE und Bardonnex GE erforderlich. Grund ist dort die Verlegung von Gleisen für eine neue grenzüberschreitende Tramlinie zwischen Perly-Certoux und dem französischen Saint-Julien-en-Genevois.

Die gemischte französisch-schweizerische Kommission arbeitete in den drei Genfer Gebieten drei Grenzbereinigungsabkommen aus. Das Völkerrecht sieht bei Grenzveränderungen die Möglichkeit eines Austauschs von gleichwertigen Flächen vor.

Mit den Gletschern ändern sich die Grenzen

Entlang der Grenze zu Italien ist die Gletscherschmelze Grund für Anpassungen. Bedeutende Abschnitte im Raum Zermatt VS würden durch die Wasserscheide oder die Gratlinien von Gletschern, Firnen oder ewigem Schnee bestimmt, schrieb der Bundesrat dazu. Weil Gletscher schmelzen, verändern sich diese Formationen.

Auf ein Grenzbereinigungsabkommen einigten sich die Schweiz und Italien im Mai 2023, entsprechend den wirtschaftlichen Interessen beider Seiten.

Da es sich in allen Fällen um geringfügige Bereinigungen handelt, kann der Bundesrat die Abkommen selbstständig abschliessen, und er hat die Unterzeichnung des Grenzbereinigungsabkommens genehmigt. In Italien und Frankreich sind die Genehmigungsprozesse im Gang.

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