Neues Ungemach für Bundesanwalt Michael Lauber (54): Stefan Keller, der von der Aufsicht eingesetze ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, will gegen Lauber ein Strafverfahren eröffnen. Keller beantragt dem Parlament die Erteilung der Ermächtigung dazu, wie die Aufsichtsbehörde (AB-BA) mitteilt.
Gleichzeitig eröffnet Keller ein Strafverfahren gegen Fifa-Präsident Gianni Infantino (50) und den Walliser Oberstaatsanwalt Rinaldo Arnold.
Keller war am 29. Juni von der AB-BA beauftragt worden, vier Strafanzeigen prüfen, die gegen Lauber, Infantino und weitere Personen eingegangen sind. Seither wurden zusätzliche Strafanzeigen gestellt.
Vorwurf des Amtsmissbrauchs und Begünstigung
Nun hat Stefan Keller die Prüfung von zwei Anzeigen abgeschlossen – und kommt zum Schluss, dass im Zusammenhang mit den umstrittenen Treffen von Lauber, Infantino und Arnold Anzeichen für ein strafbares Verhalten bestehen. Es geht dabei konkret um Amtsmissbrauch, Verletzung des Amtsgeheimnisses, Begünstigung und die Anstiftung zu diesen Straftaten. Abschliessend ist die Liste nicht: Keller behält sich weitere Straftatbestände und Verfahrenseröffnungen vor.
Um Lauber vor Gericht zu bringen, muss Keller jedoch die Erlaubnis der zuständigen Parlamentskommissionen. Der ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes stellt deshalb der Immunitätskommission des Nationalrats und der Rechtskommission des Ständerats Antrag zur Erteilung der Ermächtigung für die Durchführung eines Strafverfahrens Lauber.
Infantino könnte suspendiert werden
Das Strafverfahren gegen Infantino und Arnold kann Keller bereits eröffnen – sie besitzen keine Immunität. Für Infantino ist die Eröffnung des Strafverfahrens einschneidend. Die Ethikkommission des Weltfussballverbands wird sich dem Fall annehmen und Infantino allenfalls suspendieren. Das war auch bei Joseph Blatter (84) der Fall, als die Bundesanwaltschaft 2015 ein Strafverfahren gegen ihn einleitete.
Sowohl für Bundesanwalt Lauber als auch für Infantino und Arnold gilt die Unschuldsvermutung. (sf)