Wegen eingestelltem Strafverfahren
Staat muss Blocher entschädigen

Der Kanton Zürich muss Christoph Blocher eine Stange Geld zahlen. Eigentlich wollte der SVP-Mann noch mehr.
Publiziert: 06.03.2016 um 00:39 Uhr
|
Aktualisiert: 11.09.2018 um 17:57 Uhr
Alt-Bundesrat Christoph Blocher an der Albisgüetli-Tagung im Januar.
Foto: Keystone

Der Kanton Zürich zahlt Christoph Blocher wegen des eingestellten Strafverfahrens gegen ihn eine Entschädigung und Genugtuung in der Höhe von rund 133'000 Franken. Das berichtet die «NZZ am Sonntag».

Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen Verdachts auf Bankgeheimnisverletzung, das im Zusammenhang mit der Affäre Hildebrand eröffnet worden war, im letzten Dezember eingestellt.

500 Franken sind Genugtuungszahlungen, der Rest Entschädigungen für Blochers Anwaltskosten. Dieser hatte einen Stundenansatz von knapp 280 Franken verrechnet, wie aus der Einstellungsverfügung hervorgeht.

Blocher hatte gar Entschädigungen in der Höhe von 216'000 Franken verlangt, wie die «NZZ am Sonntag» weiter schreibt. Der Staatsanwalt, der das Verfahren einstellte, wies allerdings zahlreiche Forderungen ab, etwa für die Medienarbeit des Anwalts.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren gegen den damaligen SVP-Nationalrat Blocher im März 2012 eröffnet. Die Ermittler führten darauf sowohl in Blochers Villa in Herrliberg ZH als auch in seinen Büros in Männedorf ZH Hausdurchsuchungen durch. (gf)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?