Der Bundesrat hat sich heute, 28. Februar 2020, zu einer ausserordentlichen Sitzung getroffen. Aufgrund der aktuellen Situation und der Ausbreitung des Coronavirus stuft der Bundesrat die Situation in der Schweiz nun als «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz ein. Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen werden darum verboten. Dieses Verbot tritt sofort in Kraft und gilt mindestens bis am 15. März, so der Bundesrat. Davon betroffen sind unter anderem der Genfer Autosalon, aber auch die Basler Fasnacht.
Liste der betroffenen Veranstaltungen
Vom Verbot von Grossveranstaltungen sind viele Anlässe in der Schweiz betroffen. Dazu gehören:
- Bärner Fasnacht (27. bis 29. Februar 2020, vorzeitig beendet)
- Agrimesse in Thun (27. Februar bis 1. März, vorzeitig beendet)
- Swiss Music Awards (28. Februar 2020, findet mit reduzierter Gästezahl statt)
- Winterthurer Fasnacht (28. Februar bis 2. März 2020, Bestätigung fehlt)
- Reusslauf Bremgarten AG (29. Februar 2020, abgesagt)
- Züri-Carneval (28. Februar 2020, Bestätigung fehlt)
- Fasnachtsumzug Glarus (1. März 2020, abgesagt)
- Survival Run Thun (1. März 2020, abgesagt)
- Basler Fasnacht (2. bis 5. März 2020, abgesagt)
- Autosalon Genf (5. bis 15. März 2020, abgesagt)
- Skimarathon Engadin (8. März 2020, abgesagt)
- Opernball Zürich (14. März 2020, abgesagt)
- Sunice-Festival in St. Moritz (13. bis 15. März 2020, abgesagt)
- Cabaret Divertimento verschiebt vier Auftritte im März
- Uhrenmesse Genf (25. bis 29. April 2020, abgesagt)
- Basel World (30. April bis 5. Mai 2020, abgesagt)
- Frühlingssession der Bundesversammlung (keine Besucher zugelassen)
- Alle Fussballspiele der Super League bis 15. März
- Auch diese Sportveranstaltungen sind betroffen
Der Schweizer Konsumentenschutz fordert, dass die Veranstalter sich kulant zeigen und bereits gekaufte Tickets den Konsumentinnen und Konsumenten zurückerstatten.
Schutz der Bevölkerung hat Priorität
Der Schutz der Bevölkerung habe für den Bundesrat oberste Priorität, wie es in einer Mitteilung heisst. Er reagiert damit auf die jüngste Entwicklung der Coronavirus-Epidemie. Bisher gibt es in der Schweiz zehn bestätigte Fälle. Der Bundesrat stufe die Situation in der Schweiz als «besondere Lage» gemäss Epidemiengesetz ein.
Dies ermöglicht dem Bundesrat, in Absprache mit den Kantonen selber Massnahmen anzuordnen, die normalerweise in der Zuständigkeit der Kantone liegen.
Massnahme soll Verbreitung des Coronavirus eindämmen
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass diese Massnahme weitreichende Auswirkungen für die Bevölkerung der Schweiz hat. Sie verspricht aber einen wirksamen Schutz für die Menschen im Land und für die öffentliche Gesundheit. Durch die Massnahme soll die Verbreitung des Coronavirus in der Schweiz eingedämmt werden.
Auch die Basler Fasnacht wurde heute Mittag aufgrund des Corona-Virus abgesagt. Nun protestiert eine Gruppe von vier Personen in Schutzanzügen vor dem Basler Rathaus. Ein Leser ist Vorort und sagt zu BLICK: «Die waren mit ihren Anzügen ganz schön auffällig, doch gesagt haben die nichts.»
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:
Hygienemassnahmen
- Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
- Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
- Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.
Kontakt minimieren
- Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
- Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
- 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
- Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
-
Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.
Informiert bleiben
- An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch
Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit, wie Sie sich selbst schützen können:
Hygienemassnahmen
- Hände regelmässig mit Wasser und Seife waschen und/oder Desinfektionsmittel nutzen.
- Nicht in Hände niesen oder husten, sondern Taschentuch oder Armbeuge nutzen. Taschentücher anschliessend sofort korrekt in geschlossenem Abfalleimer entsorgen.
- Bei Fieber und Husten zwingend zu Hause bleiben.
Kontakt minimieren
- Zu Hause blieben und Kontakte mit Personen möglichst minimieren. Nur in Ausnahmesituationen aus dem Haus gehen: Lebensmittel einkaufen / Arzt- oder Apothekenbesuch / Homeoffice ist für Ihre Arbeit nicht möglich / Sie müssen anderen Menschen helfen. Kontakt mit Personen vermeiden, die Atembeschwerden oder Husten haben.
- Wichtig: Keine Begrüssungsküsschen, keine Umarmungen, kein Händeschütteln.
- 2 Meter Abstand zu Mitmenschen halten, beispielsweise beim Anstehen oder bei Sitzungen.
- Öffentliche Verkehrsmittel meiden und Lieferdienste nutzen.
-
Bei Symptomen (Atembeschwerden, Husten oder Fieber) nicht in die Öffentlichkeit gehen und umgehend – unbedingt zuerst telefonisch – eine Ärztin, einen Arzt oder eine Gesundheitseinrichtung kontaktieren.
Informiert bleiben
- An die Regeln und Ansagen der Behörden halten. Infoline Coronavirus: 058 463 00 00, Info-Seite des BAG: bag-coronavirus.ch