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Wegen Beissvorfällen
Zürcher Regierung verbietet ab 2025 Neuanschaffung von Rottweilern

Der Zürcher Regierungsrat verbietet ab 2025 die Anschaffung neuer Rottweiler - zum Schutz der Bevölkerung nach tragischen Beissvorfällen mit Rottweilern. Wer bereits einen solchen Hund besitzt, muss eine Haltebewilligung beantragen.
Publiziert: 19.12.2024 um 09:14 Uhr
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Aktualisiert: 19.12.2024 um 10:17 Uhr
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Der Zürcher Regierungsrat verbietet ab 2025 die Anschaffung neuer Rottweiler.
Foto: KEYSTONE/DPA/FRANZISKA KRAUFMANN

Auf einen Blick

  • Zürcher Regierungsrat verordnet Rottweiler-Verbot ab 2025
  • Rottweiler-Angriff in Adlikon führte zu schweren Verletzungen bei Kindern
  • 350 Rottweiler im Kanton Zürich registriert, 0,5 Prozent der Hundepopulation
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Rottweiler, deren kräftige Statur und starker Biss zu besonders schweren Verletzungen führen können, stellten im Gesamtvergleich mit anderen Hunderassen ein erhöhtes Gefährdungspotenzial dar, teilte der Zürcher Regierungsrat am Donnertag mit.

Aus diesen Gründen wird der Rottweiler ab Anfang nächsten Jahres auf der sogenannten Rassetypenliste II aufgeführt. Hunde, die auf dieser Liste stehen, dürfen im Kanton Zürich seit 2010 nicht mehr gehalten werden. Es sind dies Tiere mit mindestens 10 Prozent Blutanteil von American Staffordshire Terrier, Bull Terrier und American Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Pit Bull Terrier, Pit Bull Terrier, Bandog und Basicdog.


Auslöser für dieses Rassenverbot war eine Pitbull-Attacke im Jahr 2005, bei der ein sechsjähriger Knabe in Oberglatt ZH zu Tode gebissen worden war.

350 Rottweiler im Kanton Zürich

Das Rottweiler-Verbot diene als präventive Massnahme nach schweren Vorfällen insbesondere mit Kindern, wird die Zürcher Regierungspräsidentin Natalie Rickli (SVP) in der Medienmitteilung zitiert. Zusätzliche Sicherheit werde die Überprüfung der aktuellen Rottweiler-Haltenden durch das Veterinäramt geben.

Im Kanton Zürich sind laut Mitteilung derzeit rund 350 Rottweiler registriert, was etwa 0,5 Prozent der Hundepopulation entspricht.

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Bewilligungspflicht für aktuelle Halter

Für aktuelle Halterinnen und Halter dieser Rottweiler besteht die Möglichkeit, eine Haltebewilligung zu beantragen, wie es weiter heisst. Dafür sei innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten der neuen Regelung ein entsprechendes Gesuch beim Veterinäramt einzureichen. Mischlinge mit mehr als 10 Prozent Rottweiler-Blutanteil unterliegen ebenfalls der Bewilligungspflicht.

Im Rahmen des Bewilligungsvorgangs würden Rottweiler einer Wesensbeurteilung unterzogen, um dessen Gefährdungspotenzial zu bewerten, heisst es weiter. Zusätzlich erfolge eine Überprüfung der Halterinnen und Halter auf ihre Eignung. Bei Erfüllung aller Anforderungen könnten bereits registrierte Rottweiler weiterhin gehalten werden, hält die Regierung fest.

Rottweiler-Angriff in Adlikon

Ende Oktober war ein einjähriger Rottweiler aus einer Wohnung in Adlikon bei Regensdorf im Kanton Zürich entwichen. Er griff zwei spielende Kinder an und biss sie. Ein fünfjähriger Knabe erlitt schwere Verletzungen an den Armen, ein siebenjähriges Mädchen wurde an einem Arm und an einem Bein verletzt.

Weiter biss der Hund auch zwei herbeieilende Frauen sowie eine alarmierte Polizistin. Auf Anordnung des Veterinäramts wurde das Tier eingeschläfert. Die Halterin hatte den Hund erst wenige Tage zuvor in Deutschland abgeholt. Gegen die Besitzerin des Rottweilers gingen laut der Oberstaatsanwaltschaft verschiedene Strafanträge ein.

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