Alle Richter der Berufungskammer des Bundesstrafgerichts müssen im zweitinstanzlichen Verfahren gegen Joseph Blatter und Michel Platini in den Ausstand treten. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es hat eine Beschwerde von Platini gutgeheissen.
Die Strafkammer des Bundesstrafgerichts befragte Olivier Thormann, den Präsidenten der Berufungskammer, als Zeugen im Verfahren gegen Blatter und Platini. Er musste sich dabei zum Anfangsverdacht gegen die Beschuldigten äussern.
Eindruck der Befangenheit möglich
Diese Aussagen werden im Berufungsverfahren wieder zu beurteilen sein, wie das Bundesgericht schreibt. Thormann ist für dieses Verfahren in den Ausstand getreten, weil vor seiner Wahl zum Richter Leiter der Untersuchung gegen Blatter und Platini bei der Bundesanwaltschaft war.
Weil die Richter der Berufungskammer die Aussagen des eigenen Präsidenten beurteilen müssten, könnte der Eindruck von Befangenheit entstehen, schreibt das Bundesgericht. Deshalb müssen alle ordentlichen Richter dieser Kammer in den Ausstand treten. (SDA)