Die Vorlage gelangt am Sonntag zur eidgenössischen Abstimmung. Die Beschwerdeführer verlangen gemäss ihrer Mitteilung vom Mittwoch vom Gesamtbundesrat als Aufsichtsbehörde eine Anweisung an das Bundesamt für Strassen (Astra), die Information über den Bundesbeschluss für den Ausbauschritt der Nationalstrassen zurückhaltend und sachlich korrekt vorzunehmen.
Richtigstellung gefordert
Das Bundesamt müsse «die fehlerhaften und faktenwidrigen Aussagen» innerhalb von zwei Tagen richtigstellen. Zudem fordern die Beschwerdeverfasser eine unabhängige Untersuchung, ob die Kampagnentätigkeit des Astra eine unzulässige Beeinflussung der Stimmbevölkerung bildet.
Die Behörden müssten in ihren Informationen vor Abstimmungen von Gesetzes wegen die Grundsätze der Vollständigkeit, Sachlichkeit, Transparenz und Verhältnismässigkeit beachten.
Rösti soll Falschaussagen geäussert haben
Die Informationspolitik von Albert Rösti - als Vorsteher des eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation auch Chef des Astra - habe diese Grundsätze wiederholt verletzt. Rösti habe Falschaussagen mehrfach öffentlich wiederholt.
Konkret stützt sich die Aufsichtsbeschwerde auf Äusserungen von Astra-Direktor Jürg Röthlisberger, die unverhältnismässig hohen Mittel des Astra im Abstimmungskampf sowie Behauptungen zu Mehrverkehr, Umweltbelastung und Strassensicherheit.