Wegen Ausschluss von Frauen
Basler Zünfte verstossen gegen Verfassung

Laut einem von der Basler SP in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten der Uni Bern verstossen die Basler Zünfte gegen das Gleichstellungsgebot von Frau und Mann in der Verfassung. Das könnte die Diskussion auch in anderen Städten neu entfachen.
Publiziert: 25.08.2020 um 16:24 Uhr
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Bei Anlässen der Basler Zünfte wie hier dem Tanz des Vogel Gryff sind Frauen nur als Zuschauerinnen geduldet.
Foto: Keystone

Die Basler Zünfte und Ehrengesellschaften sind meist reine Männerdomänen. So war es immer. Und so soll es immer sein. Zumindest wenn es nach dem Willen zahlreicher Zunftbrüder geht. Da ticken die Basler Männer nicht viel anders als etwa die Zürcher.

Im entsprechenden Organisationsreglement des Basler Bürgerrats ist die Aufnahme von Frauen lediglich als Kann-Vorschrift verankert. Sie kommt allerdings nur selten zur Anwendung. Und in den meisten Zünften gar nicht.

Bisher immer abgeblitzt

Das ist der Basler SP schon lange ein Dorn im Auge. Ihre Fraktion im Bürgergemeinderat hat die Bestimmung bereits als Verstoss gegen das Gleichstellungsgebot in der Bundesverfassung angeprangert – zumal die Zünfte als öffentlich-rechtliche Körperschaften gelten. Mit ihren Bestrebungen, die Gleichstellung als zwingende Vorschrift zu erlassen, sind die Sozialdemokraten bisher aber gescheitert.

Nun nehmen sie auf neuem Weg einen neuen Anlauf. Aufgrund eines von ihr in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens bringt die SP das Thema mit Interpellationen erneut auf die Tagsordnung – dies nicht nur im Bürgergemeinderat, sondern auch im Grossen Rat des Kantons. Zünfte seien ein wichtiges Netzwerk, argumentiert die SP. Es könne nicht angehen, dass Frauen davon ausgeschlossen sind.

Verstoss gegen die Bundesverfassung

Das am Dienstag veröffentlichte Gutachten der Rechtwissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern kommt zum Schluss, dass die Bürgergemeinde und der Bürgerrat bei der Erfüllung ihrer Aufgaben «zweifelsohne» grundrechtsgebunden seien. «Sie stehen daher in der Pflicht, das Gleichstellungsgebot zu beachten, und sie müssen gesetzlich zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frau und Mann beitragen.»

Heisst konkret: Gemäss den beiden Verfasserinnen verstossen die Basler Zünfte, Vorstandsgesellschaften oder Ehrengesellschaften gegen die Bundesverfassung, wenn sie Frauen den Zugang verwehren.

Regierung soll Druck notfalls machen

Das Gutachten widerspricht damit der Auffassung des Bürgerrats, dass den Zünften bei der Aufnahmeregelung eine Autonomie eingeräumt werden könne, weil sie keine staatlichen Aufgaben erfüllten. Der Bürgerrat dürfe als Gemeinwesen keine Gesetze erlassen, «die einer Förderung der Gleichstellung entgegenstehen bzw. diese behindern», heisst es.

Die Basler SP sieht sich damit in ihrer Haltung bestärkt. Sie will nun auch Druck auf die Kantonsregierung machen. Sollte die Bürgergemeinde nicht spuren und «das verfassungswidrige System» ändern, soll der Kanton seinerseits aktiv werden. (SDA/dba)

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