Wegen Apéro vor dem Richter
Gericht spricht Massnahmengegner teilweise frei

Ein ehemaliges Mitglied der «Freunde der Verfassung» musste sich am Dienstag vor Gericht verantworten. Es ging um Verstösse gegen die früher geltenden Corona-Regeln.
Publiziert: 22.02.2022 um 18:11 Uhr
An einer Medienkonferenz im April 2021 äussern sich Vertreter der Freunde der Verfassung zum Covid-Referendum.
Foto: keystone-sda.ch

Ein Massnahmengegner und ehemaliger Exponent des Vereins Freunde der Verfassung hat einen juristischen Teilerfolg vor Gericht errungen. Das Regionalgericht in Bern sprach ihn am Dienstag vom Vorwurf frei, an einem Anlass im Januar 2021 gegen die Corona-Regeln verstossen zu haben.

War der Apéro illegal oder nicht?

Eine Gruppe von Massnahmengegnern hatte an jenem Tag das erste Referendum gegen das Covid-Gesetz eingereicht und danach ein Apero auf der Bundesterrasse veranstaltet. Die Staatsanwaltschaft sah darin einen Verstoss gegen die damals im Kanton Bern geltende 15-Personen-Grenze für politische Veranstaltungen.

Anders sah es die Einzelrichterin. Das Bundesgericht habe ja die damalige Berner Regelung Monate später für unzulässig erklärt. Dass der Mann keine Maske getragen habe, könne ebenfalls nicht bestraft werden. Zwar sei der Anlass maskenpflichtig gewesen, doch habe der Bundesrat keine Bussen bei Widerhandlungen vorgesehen.

In anderem Punkt verurteilt

Verurteilt wurde der Mann aber wegen seiner Präsenz am 25. April 2020 auf dem Bundesplatz. Damals hatten sich laut Polizei etwa 80 Massnahmengegner versammelt. Nach Angaben des Beschuldigten waren es deutlich weniger.

Für die Einzelrichterin war klar, dass der Mann gegen die damals geltende Fünf-Personen-Grenze verstossen hat. Wegen Verstosses gegen die Covid-Verordnung verurteilte sie ihn zu einer Busse von 100 Franken. Zahlt er sie nicht, erfolgt eine Freiheitsstrafe von einem Tag. Das Urteil kann weitergezogen werden.

Der Beschuldigte äusserte vor Gericht Unverständnis, dass er für die Missachtung der Fünfer-Regel verurteilt werde, nicht aber sein Kollege, der die ganze Zeit neben ihm gestanden sei. Der Kollege war in diesem Punkt von der Staatsanwaltschaft nicht belangt worden.

Er will Busse nicht zahlen

Beide Männer wurden vom Vorwurf des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen freigesprochen. Sie waren der Aufforderung der Polizei, den Platz zu verlassen, nicht nachgekommen. Doch für die Wegweisung fehlte im vorliegenden Fall laut Gericht die rechtliche Grundlage.

Zur Gerichtsverhandlung vom Dienstag kam es, weil der 40-jährige Mann zwei Strafbefehle angefochten hatte. Einsprache erhob er seinen Angaben zufolge, weil er seinerzeit noch geglaubt habe, in einem Rechtsstaat zu leben. Inzwischen sei ihm klar, dass der Staat der Feind der Menschen sei. Die Busse werde er nicht zahlen. (SDA)

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