Der Grat zwischen illegalem Stimmenfang und legaler Wahlunterstützung ist schmal. SVP-Lokalpolitiker Stefan Locher (40) etwa animierte den als Wähler getarnte «Izzy»-Redaktor Cédric Schild, fremde Wahlzettel zu auszufüllen – und sogar zu unterschreiben (BLICK berichtete).
Was in einigen Kantonen gerade noch durchgeht, ist in einem anderen schon verboten. Denn jeder Stand hat sein eigenes Wahlgesetz.
166 Paragrafen umfasst das Gesetz über die politischen Rechte im Kanton Zürich. BLICK hat mit Stephan Ziegler (41), Leiter Wahlen und Abstimmungen beim Statistischen Amt des Kantons Zürich, fiktive Fälle nach deren Rechtmässigkeit durchgespielt.
Meine Freundin interessiert sich nicht für Politik, sie überlässt mir jeweils die Wahlunterlagen. Ich fülle diese aus, und sie unterschreibt.
«Das ist unzulässig», sagt Ziegler in Bezug auf das kantonale Recht. Dieses besagt: «Der Wahlzettel muss durch die stimmberechtigte Person handschriftlich ausgefüllt werden.» Allerdings sehe das Gesetz Ausnahmen vor, sagt Ziegler. Personen, die nicht oder nicht mehr schreiben können, dürfen eine Stellvertretung beauftragen. Die Idee dahinter: Schreibunfähige Personen sollen nicht an der Ausübung ihrer politischen Rechte gehindert werden.
Ich war in einem Altersheim und habe Senioren angeboten, beim Ausfüllen der Wahlunterlagen zu helfen. Aber nur jenen, die zuvor sagten, sie würden meine Partei unterstützen.
Auch dies sei grundsätzlich unzulässig – gemäss Strafgesetzbuch werde wohl das Abstimmungs- und Wahlgeheimnis verletzt, sagt Experte Ziegler. Wer sich nämlich durch unrechtmässiges Vorgehen Kenntnis davon verschafft, wie einzelne Personen stimmen oder wählen, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft, heisst es im entsprechenden Artikel.
Ich kandidiere für ein politisches Amt und verschenke an einer Standaktion an die Passanten einen simplen Kugelschreiber. Jene, die vor meinen Augen meinen Namen auf die Wahlunterlagen schreiben, bekommen einen qualitativ hochwertigen Kugelschreiber.
Auch das ist gemäss Ziegler «sehr heikel». Das Stichwort: Wahlbestechung! Es ist verboten, einem Stimmberechtigten ein Geschenk oder einen Vorteil zu versprechen, damit dieser in einem bestimmten Sinn wählt.
Eine Ortspartei lädt Bürger in ein Restaurant und bietet eine Anleitung zum Ausfüllen der Wahlzettel an. Dazu spendiert sie dort Freibier.
Öffentliche Veranstaltungen, an welchen die amtlichen Wahlunterlagen mitzubringen oder gar auszufüllen sind, sind grundsätzlich sehr heikel. Eindeutig unzulässig sind Veranstaltungen, an denen Preise oder Vergünstigungen angeboten werden, unter der Voraussetzung, dass man in einem bestimmten Sinn wählt.
Das Social-Magazin «Izzy» sorgt seit seinem Start 2017 immer wieder für Furore. Ob Militär, Schweizer Fernsehen, angebliche Weinkenner oder dubiose Tierflüsterer: «Izzy»-Aushängeschild Cédric «Supercedi» Schild hat mit seinen Coups schon viele hereingelegt.
So kam er, sich am Telefon als Major ausgebend, schon an Wachpläne der Armee heran oder sorgte mit einem Kornkreis über die Landesgrenzen hinweg für Verwirrung. Zudem führte «Izzy», das wie BLICK zu Ringier gehört, jüngst mit einem vermeintlichen Kunstwerk des britischen Street-Art-Künstlers Banksy die Öffentlichkeit an der Nase herum. «Supercedi» hat 2018 einen Swiss Comedy Award gewonnen.
Das Social-Magazin «Izzy» sorgt seit seinem Start 2017 immer wieder für Furore. Ob Militär, Schweizer Fernsehen, angebliche Weinkenner oder dubiose Tierflüsterer: «Izzy»-Aushängeschild Cédric «Supercedi» Schild hat mit seinen Coups schon viele hereingelegt.
So kam er, sich am Telefon als Major ausgebend, schon an Wachpläne der Armee heran oder sorgte mit einem Kornkreis über die Landesgrenzen hinweg für Verwirrung. Zudem führte «Izzy», das wie BLICK zu Ringier gehört, jüngst mit einem vermeintlichen Kunstwerk des britischen Street-Art-Künstlers Banksy die Öffentlichkeit an der Nase herum. «Supercedi» hat 2018 einen Swiss Comedy Award gewonnen.