Die Einzelrichterin begründete ihren Entscheid mit fehlenden Hinweisen, dass die Amtsgewalt vorsätzlich missbraucht worden sei. Der Entscheid ist nicht rechtskräftig und wird gemäss Kläger an die nächste Instanz weitergezogen.
Hartmann und ein weiterer einstiger Gemeinderat von Walenstadt SG mussten sich wegen eines Behördenentscheids aus dem Jahr 2015 vor Gericht verantworten. Der ursprüngliche Auslöser war ein Nachbarschaftsstreit um eine Mauer, über die bereits seit Jahren in mehreren Gerichtsverfahren gestritten wurde. Blick berichtete über den Fall.
Der Anwalt des klagenden Liegenschaftsbesitzers erklärte an der Gerichtsverhandlung vor einer Woche, dass die 1998 erstellte Mauer deutlich in dessen Grundstück ragt und gegenüber der Baubewilligung zu hoch gebaut wurde. Dies hätten sowohl das St. Galler Verwaltungsgericht als auch das Bundesgericht festgestellt.
«Keine klaren Hinweise»
Hartmann hatte als damaliger Vizegemeindepräsident von Walenstadt 2015 eine Verfügung mit dem Inhalt mitunterzeichnet, dass die Mauer nicht zurückgebaut werden muss. Dies führte schliesslich zur Anklage wegen Amtsmissbrauch.
Die Richterin am Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland erklärte, ein «qualifiziertes Fehlverhalten» liege nicht vor. Die damaligen Gerichtsentscheide seien nicht mit einer konkreten Anweisung eines Rückbaus verbunden gewesen. Eine solche sei erst 2018 durch das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen erfolgt.
Dennoch sei beim zu beurteilenden Gemeinderatsentscheid der Ermessensspielraum ausgenutzt oder gar ausgereizt worden. «Auch wenn Fehler passiert sind, liegen keine klaren Hinweise vor, dass vorsätzlich das Amt missbraucht worden ist», so die Richterin während der mündlichen Urteilsverkündung.
Im Wahlkampf
Der 47-jährige Christof Hartmann befindet sich derzeit im Wahlkampf um einen Sitz in der St. Galler Regierung. Im Dezember 2023 nominierte die SVP-Delegiertenversammlung den Kantonsrat für den St. Galler Regierungsrat. Die Wahlen finden am 3. März statt.
In einer Stellungnahme nach dem Urteil sagt Hartmann, er nehme das Urteil mit Genugtuung zur Kenntnis. «Ich war mir nie einer Schuld bewusst. Daher ist der Freispruch für mich keine Überraschung. Dennoch bin ich dankbar, dass jetzt Klarheit besteht.» (SDA/bro)