Das ist der Spion Daniel M. in Action
War er ab 2014 wirklich ausser Dienst?

Laut dem Bundesrat arbeitete der Deutschland-Spion Daniel M. nur bis 2014 für den Nachrichtendienst (NDB). Ob dies wirklich zutrifft, ist fraglich, denn der Spion hatte Anfang 2015 den Geheimdienst-Laptop noch bei sich zu Hause.
Publiziert: 10.05.2017 um 20:00 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 03:15 Uhr
Matthias Halbeis, Joël Widmer, Viktor Dammann

Der Bundesrat sagt zur Spionage-Affäre, der Deutschland-Spion Daniel M.* sei nur bis 2014 für den Nachrichtendienst (NDB) tätig gewesen. Daran gibt es nun aber Zweifel, wie BLICK-Recherchen zeigen. Beim in Deutschland verhafteten Schweizer Agenten Daniel M. (54) fanden die Ermittler bei einer Hausdurchsuchung im Februar 2015 noch den Laptop und das Coop-Handy, die ihm der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zur Verfügung gestellt hatte. Das geht aus Einvernahmeprotokollen der Bundesanwaltschaft (BA) hervor, die BLICK vorliegen.

Auf die Frage der Strafverfolger in einem Verhör Anfang März 2015, bis wann er die beiden Geräte dem NDB zurückgeben müsse, sagte M., er habe ja noch einen laufenden Auftrag und brauche die Geräte, um Kontakt zum NDB aufzunehmen. Später verwahrte sich M. gegen die Darstellung, dass er gar nicht mehr für den NDB arbeite – offensichtlich hatte die Bundesanwaltschaft zwischenzeitlich Kontakt mit dem NDB: «Wenn nun gesagt wird, dass die Zusammenarbeit mit mir und dem NDB fertig sei, so gehe ich eigentlich davon aus, dass man mir dies mitgeteilt hätte und mich auch gebeten hätte, sämtliche Unterlagen und technischen Hilfsmittel dem NDB zu retournieren.»

Auch der Vorgang, wie die Bundesanwaltschaft zu einer Anzeige durch die Grossbank UBS gelangte, ist laut Valentin Landmann, dem Anwalt von Spion Daniel M., ominös.
Foto: Joseph Khakshouri

Es gibt noch weitere Ungereimtheiten. So stellte Daniel M. direkt nach seiner Verhaftung gegenüber der BA klar, dass er sich als Opfer einer Operation des deutschen Geheimdienstes sieht. Zur Erinnerung: M. wurde im Februar 2015 vor dem Hotel Savoy in Zürich verhaftet, nachdem er einen Datenstick übergeben hatte. Darauf waren Daten von Kunden der russischen Gazprom-Bank. Bestellt von zwei Deutschen mit alten Beziehungen zum Geheimdienst ihres Heimatlandes. Wie sich später herausstellte, waren die Daten aber gefälscht.

Für Valentin Landmann, den Anwalt von M., ist klar: «Es hätte Gründe gegeben, meinem Mandanten zu glauben und nicht zwei deutschen Anstiftern.» Dazu sei auch der Vorgang, wie die BA zu einer Anzeige durch die Grossbank UBS gelangte, ominös. Landmann: «Die Bundesanwaltschaft hat sich von der UBS regelmässig auf dem Laufenden halten lassen und bestellte am Schluss eine Anzeige, welche genau diesen Umstand ausblendet.»

Für Landmann ist darum klar: «Die Bundesanwaltschaft war schon früh in eine Anstiftungsoperation eingeweiht und versuchte danach, ihre Rolle zu verschleiern.» Die BA wollte Fragen dazu nicht beantworten.

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