Spätestens 45 Tage vor dem Wahltag - also bis zum 7. September - müssen Kampagnenbudgets von über 50'000 Franken sowie Zuwendungen von über 15'000 Franken mit den Namen des Spenders oder der Spenderin offengelegt werden. Die Meldungen nimmt die EFK entgegen, kontrolliert und veröffentlicht sie.
Als erste Einzelperson hat Nationalrat Nicolò Paganini (Mitte/SG) sein Wiederwahl-Budget bekanntgegeben, wie die Zeitung «Blick» am Mittwoch meldete. Paganini hat bisher 54'000 Franken angemeldet. Die Zahlen sind vorläufig, da das Wahlbudget ja noch ändern kann.
Nach den Wahlen muss dann eine Schlussabrechnung vorgelegt werden. Im Gegensatz zum Nationalrat müssen im Ständerat nur die Gewählten die Transparenzvorschriften einhalten, indem sie nach dem Amtsantritt die Schlussabrechnung einreichen.
Auch vier Organisationen, die amtierende Ratsmitglieder und neue bürgerliche Kandidierende unterstützen, legten Budgets offen. Es sind die Zuger und die jurassische Mitte-Partei, der kantonale Gewerbeverband St. Gallen und der Thurgauer Gewerbeverband. Zusammen haben sie 525'000 Franken angemeldet.
Eine Rekordspende gaben kürzlich die Grünen bekannt: eine Million Franken, die grösste Einzelspende in ihrer Geschichte. Eine Erbin der Gründerfamilie des Baustoffkonzerns Sika hatte den Betrag überwiesen.
In den Räten vertretene Parteien müssen ihre Finanzen im Juni 2024 ein erstes Mal offenlegen, und zwar für das Wahljahr 2023. Sie müssen Rechenschaft ablegen über Beiträge von Mitgliedern und Mandatsträgern, weitere Einnahmen und Spenden ab 15'000 Franken. Parteilose Ratsmitglieder müssen Spenden ab 15'000 Franken ausweisen.
Die neuen Transparenzvorgaben für die Politikfinanzierung sind im Gesetz über die politischen Rechte verankert. Sie sind ein indirekter Gegenvorschlag zur zurückgezogenen Transparenz-Initiative.
(SDA)