Die Korrektur-Initiative will kein absolutes Verbot von Kriegsmaterialexporten. Vielmehr verlangt sie, dass keine Schweizer Waffen in Länder exportiert werden dürfen, die die Menschenrechte systematisch und schwerwiegend verletzen, oder in ein Land, in dem Bürgerkrieg herrscht oder das in einen Konflikt verwickelt ist.
Das Kernanliegen der Initiantinnen und Initianten kann der Bundesrat nachvollziehen. Er hat aber mehrere Einwände. Etwa geht es nach seiner Auffassung zu weit, Ausführungsbestimmungen wie jene zum Kriegsmaterialexport in die Verfassung zu schreiben.
Nachteile für Rüstungsindustrie befürchtet
Wegfallen würde laut Bundesrat mit der Initiative die 2014 im Auftrag des Parlaments in die Kriegsmaterialverordnung (KMV) aufgenommene Bestimmung, wonach Exporte bewilligt werden können, wenn ein geringes Risiko dafür besteht, dass mit dem Kriegsmaterial schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen begangen werden.
Dies könnte die Schweizer Rüstungsindustrie gegenüber der europäischen Konkurrenz benachteiligen, gibt der Bundesrat zu bedenken. Schwierig umzusetzen wäre die Initiative in seinen Augen wegen der «unbestimmten Rechtsbegriffe» im Initiativtext. Und für notwendige Anpassungen gäbe es weniger Flexibilität.
Zwei Varianten zur Auswahl
Zusammen mit der Botschaft zur Korrektur-Initiative will der Bundesrat dem Parlament deshalb einen indirekten Gegenvorschlag vorlegen. Er hat diesen Gesetzesentwurf nun beim Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) in Auftrag gegeben.
In der Vernehmlassung sollen zwei Varianten beurteilt werden. Beiden gemeinsam ist, dass die heute in der KMV verankerten Bewilligungskriterien für Kriegsmaterialausfuhren auf Gesetzesstufe verankert werden sollen.
Was soll der Bundesrat dürfen?
Mit der ersten Variante würde zusätzlich eine Ausnahmeregelung geschaffen, damit der Bundesrat bei ausserordentlichen Umständen rasch reagieren kann. Der Bundesrat soll ohne Mitsprache der Räte die Bewilligungskriterien im Gesetz befristet anpassen können, wenn dies aussenpolitische oder sicherheitspolitische Gründe erfordern.
In der zweiten Variante dagegen will der Bundesrat auf die von den Initianten kritisierte Bestimmung in der KMV, die Exporte zulässt, wenn das Risiko gering ist, dass mit dem exportierten Kriegsmaterial schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen begangen werden, nicht ins Gesetz überführen.
Auch die Möglichkeit für den Bundesrat, ohne Mitwirkung der Räte die Bewilligungskriterien im Gesetz vorübergehend anzupassen, wenn es sicherheits- und aussenpolitische Grüne erfordern, soll in der zweiten Variante nicht enthalten sein.
In Rekordzeit Unterschriften gesammelt
Die Volksinitiative gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer (Korrektur-Initiative) wurde von der Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer im vergangenen Sommer eingereicht, rund ein halbes Jahr nach der Lancierung.
Auslöser dafür war ein Entscheid des Bundesrates, den Export von Kriegsmaterial in Bürgerkriegsländer zuzulassen, wenn kein Grund zur Annahme besteht, dass es im internen Konflikt eingesetzt wird. Der Bundesrat wollte damit die Rüstungsindustrie stützen, verzichtete dann aber angesichts heftiger Kritik auf die Lockerung.
Die Initiative war da allerdings schon lanciert. Sie fordert nicht nur, Waffenexporte in Bürgerkriegsländer zu verhindern, sondern auch, den in der KMV umgesetzten Parlamentsentscheid von 2014 zu korrigieren, der Waffenexporte auch in Länder mit systematischer und schwerwiegender Verletzung der Menschenrechte zulässt.
Die Allianz gegen Waffenexporte in Bürgerkriegsländer zeigte sich schon im November in einem Communiqué offen dafür, ihre Anliegen auf Gesetzesstufe umzusetzen.
(SDA)