Die Bundesanwaltschaft kennt auch bei grosse Namen keinen Pardon: Gemäss «Tages-Anzeiger» will sie ein Strafverfahren gegen Serge Gaillard, den Direktor der Eidgenössischen Finanzverwaltung, ein Strafverfahren eröffnen.
Hintergrund ist ein Konflikt zwischen dem ehemaligen Gewerkschaftsboss und einem Whistleblower der Zentralen AHV-Ausgleichsstelle in Genf. Dieser hatte den Spitzen-Beamten über Missstände informiert.
Als die Informationen an die Öffentlichkeit gelangten, verdächtigte Gaillard den Whistleblower und reichte Strafanzeige gegen ihn ein. Der mittlerweile entlassene Mitarbeiter reagierte mit einer Gegenklage. Gaillard habe wider besseren Wissens falsche Anschuldigungen gegen ihn erhoben.
Gaillards Anzeige ist gemäss «Tages-Anzeiger» mittlerweile vom Tisch. Gleichzeitig hat die Bundesanwaltchaft aber die Gegenklage reaktiviert. Der untersuchende Staatsanwalt Marco Renna ist offenbar ans Justizdepartement gelangt.
Er bat dieses um eine Ermächtigung, gegen Gaillard vorzugehen. Bis das EJPD einen Entscheid fällt, kann es allerdings noch mehrere Monate dauern.
Gaillard selbst sagt zur Zeitung: «Das Verfahren wurde bereits vor einem Jahr eröffnet. Bis jetzt konnte ich zu den Vorwürfen keine Stellung beziehen.» Seine Anwältin geht offenbar von einer baldigen Einstellung des Verfahrens ein.
Sollte Gaillard dennoch verurteilt werden, droht ihm eine Geldstrafe oder im schlimmsten Fall sogar ein Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren. Für Serge Gaillard gilt die Unschuldsvermutung.