Die Regierung beantragt die Reduktion des Steuerfusses dem Grossen Rat im Rahmen des Budgets 2024, wie Martin Bühler (FDP), Vorsteher des Departements für Finanzen und Gemeinden, am Mittwoch in Chur vor den Medien mitteilte.
Durch die Steuerfusssenkung sinken ab 2025 kantonale Einkommens-, Vermögens- und Quellensteuern für alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, so auch für Vermögende und Zweitwohnungsbesitzer. Die Steuerpflichtigen würden damit ab 2025 um 32 Millionen Franken im Jahr entlastet. Das Kantonsparlament, der Grosse Rat, wird das Geschäft in der Dezembersession behandeln.
Der zweite Schritt, die Revision des kantonalen Steuergesetzes, ist für das Jahr 2025 geplant. Durch gezieltes Schrauben an den verschiedenen Steuerparametern sollen hierbei nur noch Familien und Erwerbstätige entlastet werden. Finanzdirektor Bühler rechnet mit einer jährlichen Entlastung von weiteren 38 Millionen Franken, etwa hälftig verteilt auf Kantons- und Gemeindesteuern.
Zusammen mit der Steuerfusssenkung sollen Familien und Erwerbstätige unter dem Strich insgesamt fünf bis zehn Prozent weniger Steuern an Gemeinden, Kanton und Bund zahlen. Der Kanton will für diese Zielgruppen attraktiver werden.
Die Steuersenkungspläne gehen auf einen bürgerlichen Vorstoss im Grossen Rat vom Februar zurück, der auch von der Regierung unterstützt wurde. Hintergrund sind die zunehmend hohen Ertragsüberschüsse, die der Kanton in den letzten Jahren erzielte und auf die Seite legte. Die frei verfügbaren Eigenmittel werden bis Ende 2023 voraussichtlich auf 835 Millionen Franken anwachsen.
Die Kantonsregierung will den Steuerzahlenden «zu viel bezahlte Gelder» zurückgeben. Die Steuerfusssenkung soll vorerst acht Jahre lang – zwei Finanzplanungsperioden – aus dem aufgehäuften Eigenvermögen finanziert werden. Für diesen Zeitraum reichen die Mittel laut Finanzexperten des Kantons bestimmt aus. Wie es danach weitergeht, kommt auf die finanzielle Entwicklung Graubündens in diesem Zeitraum an. (SDA)