Ein Vorstoss von SVP-Gemeinderätin Susanne Brunner ist nach Ansicht einer deutlichen Mehrheit des Zürcher Stadtparlamentes sprachlich nicht korrekt abgefasst. Die Betroffene sieht dies anders und schaltet den Bezirksrat ein. Notfalls will sie bis vor Bundesgericht.
Denn Brunner sieht durch die geltende Sprachregelung letztlich die Freiheit bedroht, und deshalb wehre sie sich und werde noch am Mittwochabend den Kampf mit einem Crowdfunding starten, sagte sie nach der erneuten Niederlage im Stadtparlament.
Das Büro des Gemeinderats hatte Brunners Interpellation zweimal zurückgewiesen. In der ersten Fassung schrieb sie im ersten Satz von Aktivistinnen und Aktivisten, danach benutzte sie nur noch die männliche Form.
In der zweiten Fassung wies sie darauf hin, dass «im nachfolgenden Text für die Bezeichnung von Individuen das generische Maskulinum verwendet wird. Dieses umfasst weibliche Individuen und solche Individuen, welche sich keinem Geschlecht zuordnen wollen und/oder können, gleichermassen wie männliche Individuen. Es werden somit Frauen, Männer und Diverse sprachlich gleichberechtigt behandelt».
Auch diese Fassung wies die Mehrheit des Büros zurück, Brunner wandte sich daraufhin an den Rat. Dieser hatte zu entscheiden, ob der Vorstoss in der zweiten Fassung zugelassen werden kann. Das Verdikt am Mittwochabend lautete Nein.
77 Parlamentarierinnen und Parlamentarier sagten Nein, 35 Ja. Unterstützung erhielt Brunner von SVP, FDP und EVP. SP, Grüne, AL und GLP waren dagegen.
«Totalitäre Züge»
Brunner sah sich vor allem in ihrer Meinungsäusserungsfreiheit eingeschränkt. Es sei ein trauriger Tag für sie und die Schweiz, dass ein Parlament den Vorstoss einer Politikerin aufgrund von Sprachregelungen nicht zulasse. Das habe totalitäre Züge und sei einer Demokratie nicht würdig.
Die Gegenseite hielt ihr entgegen, dass die Geschäftsordnung des Stadtparlaments Ausführungsbestimmungen habe, die für alle gelten. Darin gebe es Regeln, wie Vorstösse formuliert sein müssen, auch was die sprachliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern betrifft. Wenn einem das nicht passe, müsse man halt einen Antrag einreichen, um diese Ausführungsbestimmung zu ändern. Das stehe allen frei.
Brunner ist davon überzeugt, dass die rechtlichen Grundlagen für diese Ausführungsbestimmungen nicht genügen. Dies lasse sie nun von Gerichten überprüfen. Es gehe ihr um Grundlegendes. Sie sei nicht am «Trötzele und Täubele», wie es ihr die rot-grüne Ratsmehrheit vorwerfe. Und sie suche auch nicht die grosse Bühne. (SDA)