Vor allem aus Eritrea und Syrien
Über die Hälfte der Sozialhilfebezüger sind Ausländer

Im Jahr 2017 haben in der Schweiz rund 345'000 Personen mindestens einmal Sozialhilfe bezogen. 57 Prozent davon waren Ausländerinnen und Ausländer.
Publiziert: 05.09.2019 um 11:19 Uhr
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Aktualisiert: 05.09.2019 um 17:12 Uhr
Asylsuchende in einer Unterkunft.
Foto: Keystone

Der Bundesrat hat Zahlen zur Sozialhilfe veröffentlicht: Wie er schreibt, bezogen im Jahr 2017 rund 345'000 Personen mindestens einmal Sozialhilfe. Bei rund 196'000 Personen oder 57 Prozent handelte es sich um Ausländerinnen und Ausländer, so der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Interpellation des Berner SVP-Nationalrats Erich Hess ().

Die Zahlen umfassen die wirtschaftliche Sozialhilfe sowie Sozialhilfe im Flüchtlings- und Asylbereich. Von den Sozialhilfebezügerinnen und -bezügern ausländischer Nationalität stammten die meisten aus Eritrea, gefolgt von Syrien. An dritter Stelle liegen Personen aus Serbien, Montenegro und Kosovo. Es folgen Afghanistan, die Türkei, Italien, Portugal, Sri Lanka und Somalia.

71'000 mit Niederlassung

Rund 71'000 Personen oder 36 Prozent der Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger ausländischer Nationalität verfügten 2017 über eine Niederlassungsbewilligung C, wie der Bundesrat in seiner am Donnerstag veröffentlichten Antwort schreibt.

Er verweist auch auf einen Bericht, den er im Juni veröffentlicht hatte. Darin werden Optionen dargelegt, wie Ausländerinnen und Ausländern aus Staaten ausserhalb der EU und der EFTA der Zugang zur Sozialhilfe in der Schweiz erschwert werden könnte. Unter anderem stehen Massnahmen beim Familiennachzug zur Diskussion. Die Zahlen in diesem Bericht beziehen sich auf Drittstaatenangehörige ohne Asylbereich und ohne EU/EFTA-Raum.

Massnahmen dagegen ergriffen

Erst vor kurzem haben der Bundesrat und das Parlament Massnahmen getroffen, um vorläufig aufgenommenen Personen die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu ermöglichen beziehungsweise zu erleichtern. So wurden die Bewilligungspflicht durch eine Meldepflicht ersetzt und die Sonderabgabe auf Löhnen gestrichen. Weiter gibt es seit 2018 die Integrationsvorlehre für Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene.

Vergangene Woche hat der Bundesrat ausserdem eine Vorlage in die Vernehmlassung geschickt, die vorläufig aufgenommenen Personen den Zugang zum Arbeitsmarkt weiter erleichtern soll. Neu sollen sie den Kanton wechseln können, wenn sie in einem anderen Kanton eine Stelle haben.

Vorläufig aufgenommen werden Personen, die in der Schweiz kein Asyl erhalten, weil sie nicht individuell verfolgt werden, aber nicht ins Herkunftsland zurückgeschickt werden können. Viele stammen aus Eritrea, Syrien und Afghanistan. (SDA/sf)

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