Angesichts der prekären finanziellen Situation vieler Betriebe setzten sich beispielsweise die Tourismusverbände für eine Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung um weitere sechs Monate ein. Auch die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) forderte diesen Schritt.
Der Bundesrat hatte vom Parlament im revidierten Covid-19-Gesetz die Kompetenz erhalten, die Kurzarbeitsentschädigungen von 18 auf 24 Monate zu verlängern, sollte dies aufgrund der anhaltenden Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen des Wirtschaftslebens notwendig sein. Nun hat die Regierung diesen Schritt vollzogen. Die Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung wurde entsprechend angepasst. Letztmals wurde die Kurzarbeitsbestätigung während der Finanzkrise im Jahr 2009 auf 24 Monate erhöht.
Zusätzlich zur Erhöhung der Höchstbezugsdauer sieht der Bundesrat vor, das summarische Verfahren bei der Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigungen erneut um drei Monate bis Ende September 2021 zu verlängern, wie es in der Mitteilung heisst.
Weitere Massnahmen der entsprechenden Covid-Verordnung sind bis Ende Juni befristet. Ob auch diese aufgrund pandemiebedingter wirtschaftlicher Einschränkungen verlängert werden müssen, wird der Bundesrat gemäss eigenen Angaben im Juni entscheiden. Bei seinem Entscheid werde der Bundesrat die epidemiologische Entwicklung in den kommenden Wochen und die damit einhergehenden Lockerungen des Wirtschaftslebens und deren arbeitsmarktliche Auswirkungen berücksichtigen.