Vom UNHCR anerkannte Flüchtlinge
Bund will Flüchtlings-Pauschale für Kantone

Der Bund will die Kantone für die Aufnahme von Resettlement-Flüchtlingen neu nur noch pauschal entschädigen. Die Änderung ist gemäss Bund kostenneutral. Parteien und Kantone fordern in der Vernehmlassung allerdings mehr Geld für die Betreuung dieser Menschen.
Publiziert: 30.01.2017 um 16:23 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 11:50 Uhr
Syrische Familien stehen beim UNHCR-Hauptquartier in Beirut (Libanon) an.
Foto: AP Photo/Hassan Ammar

Dabei handelt es sich vorwiegend um Familien, Frauen und Kinder, aber auch um Betagte und Kranke. Sie wurden vor ihrer Einreise in die Schweiz vom UNO-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) bereits als Flüchtlinge anerkannt.

Bislang floss die Globalpauschale zwischen fünf und sieben Jahre lang - abhängig jedoch von diversen Faktoren. Neu soll die Globalpauschale zur Abdeckung der Kosten, die den Kantonen entstehen, sieben Jahre lang und unabhängig von einer Erwerbstätigkeit des Flüchtlings an die Kantone fliessen.

So könnten die Kantone finanzielle Reserven bilden, wenn sie Flüchtlinge möglichst rasch in den Arbeitsmarkt integrieren, schreibt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zur Änderung der Asylverordnung 2 nach dem Ja des Volks zu beschleunigten Verfahren.

Einzelfall-Prüfungen fielen weg

Der Bund soll auf die personell aufwendigen Einzelfallprüfungen verzichten. Diese hatten es bislang erlaubt, auch nach der vorgesehenen Frist weiter Geld für bestimmte Flüchtlinge an den Kanton zu überweisen.

Der Bund stellt den Systemwechsel als «längere Kostenabdeckung durch den Bund» dar. Diese rechtfertige sich, da der Bund Resettlement-Flüchtlinge aktiv aufnehme, heisst es im Bericht des EJPD. Seiner Meinung nach ist der Wechsel «grundsätzlich kostenneutral».

27 Millionen im Jahr

Für die Integration der Resettlement-Flüchtlinge setzt der Bund jährlich 12'000 Franken pro Person ein, zusätzlich zur ordentlichen Integrationspauschale von 6000 Franken. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) geht im Bericht vom Oktober 2016 von 1500 Resettlement-Flüchtlingen aus und rechnet mit jährlichen Kosten von rund 27 Millionen Franken oder insgesamt 189 Millionen Franken.

Das SEM geht zudem davon aus, dass nur rund ein Viertel der Resettlement-Flüchtlinge dauerhaft oder während langer Zeit sozialhilfeabhängig sein wird. Drei Viertel dürften gemäss Bericht entweder in den Arbeitsmarkt integriert werden oder nach fünf Jahren Aufenthalt eine AHV-Rente, IV- oder Ergänzungsleistungen erhalten.

Die Kantone zweifeln an den Berechnungen und den Einschätzungen des Bundes. Sie weisen schon lange darauf hin, dass die Globalpauschalen des Bundes im Asylbereich die Kosten nicht decken und fordern mehr Geld. Mit einer Erhebung wollen sie nun die effektiven Kosten eruieren. (SDA)

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