Vom Lohn bis zur Legalisierung – einfach erklärt
So stellen Sie Ihre Putzfrau richtig an

Auch wenn die Putzfrau nur alle zwei Wochen für einige Stunden vorbeikommt: Die Arbeit muss man den Behörden melden. BLICK erklärt, was zu tun ist. Und was droht, wenn man die Reinigungskraft schwarzarbeiten lässt.
Publiziert: 25.02.2021 um 06:48 Uhr
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Aktualisiert: 25.02.2021 um 09:08 Uhr
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Wer eine Putzfrau engagiert, wird damit zum Arbeitgeber.
Foto: Vario Press
Lea Hartmann

Ich möchte eine Putzfrau anstellen – ganz legal. Welche Optionen habe ich?

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man wird selbst zum Arbeitgeber, oder man greift auf die Dienste einer Agentur zurück, die einem eine Reinigungskraft vermittelt und sich um alles Administrative kümmert. Letztere Variante ist teurer, dafür bequemer. Man muss sich beispielsweise nicht selbst einen Ersatz organisieren, wenn die Putzfrau mal in den Ferien oder krank ist. Die Agentur übernimmt auch alle Nebenkosten wie AHV und Versicherungen.

Allerdings kann man das Ganze auch gut selbst regeln. «Eine Haushaltshilfe zu engagieren und sauber abzurechnen, ist heute wirklich einfach», sagt Andreas Dummermuth, Präsident der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen. Papierkram gibt es nur wenig – und nur zu Beginn einer Anstellung. Hat man darauf aber keine Lust, gibt es mit quitt.ch und zas.ch auch Dienste, die einem für eine Kommission den ganzen administrativen Aufwand abnehmen. Fairboss.ch bietet einen kostenlosen Service, der beim korrekten Anmelden hilft.

Wie werde ich selbst zum Arbeitgeber?

In der Regel arbeitet eine Putzfrau nicht mehr als einige Stunden pro Woche für einen Haushalt. Für solche Mini-Jobs muss man nur wenige Dinge regeln.

Zuerst einmal ist wichtig, mit der Haushaltshilfe zu vereinbaren, wie genau ihre Arbeit aussieht. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht obligatorisch. Es wird aber empfohlen, die wichtigsten Eckpunkte – Lohn, Zahlungsweise, Einsatzzeiten und Aufgabengebiete – schriftlich festzuhalten. Vorlagen für Verträge mit Hausangestellten stellt beispielsweise das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) zur Verfügung.

Anschliessend melden Sie sich online bei der Ausgleichskasse Ihres Kantons an. Weil es nur um eine Anstellung mit sehr geringem Arbeitspensum geht, kann man sich für eine vereinfachte Abrechnung anmelden.

Sie brauchen zudem eine Unfallversicherung für Ihre Putzfrau. Diese kostet in der Regel 100 Franken pro Jahr. Falls Ihre Haushaltshilfe Kinder hat, hat Sie zudem möglicherweise Anspruch auf Familienzulagen. Falls das der Fall ist, müssen Sie dafür ebenfalls ein Formular ausfüllen.

Falls Ihre Putzfrau Ausländerin ist, versichern Sie sich zudem, dass sie eine Arbeitsbewilligung hat. Sollte sie anerkannter Flüchtling oder vorläufig aufgenommen sein, müssen Sie die Erwerbstätigkeit melden – und zwar bevor die Putzfrau ihre Arbeit aufnimmt.

Beschäftigt man die Haushaltshilfe länger als nur ein paar Stunden pro Woche, dann sind noch einige weitere Punkte zu beachten. Infos dazu erhält man bei der Ausgleichskasse.

Welche regelmässigen Verpflichtungen habe ich anschliessend?

Hat man sich einmal angemeldet, muss man lediglich jeweils Ende Jahr der Ausgleichskasse den Bruttolohn der Putzfrau melden. Die Kasse erstellt dann eine Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge und stellt Sie Ihnen in Rechnung.

Was muss ich beim Lohn beachten?

Wenn Sie den Lohn für Ihre Putzfrau festlegen, müssen Sie an die Abzüge denken. Auf der Website der SVA Zürich gibt es dazu einen praktischen Rechner. Vom Bruttolohn müssen Sie nicht nur 6,4 Prozent für AHV- und IV-Beiträge und Arbeitslosenversicherung abziehen, sondern auch noch
5 Prozent Quellensteuer. Denn hat man sich für das vereinfachte Abrechnungsverfahren angemeldet, werden die Steuern der Putzfrau direkt vom Lohn abgezogen. Das ist einfacher für Sie, weil Sie so Ende Jahr keinen Lohnausweis ausfüllen müssen.

Was hat meine Putzfrau davon, wenn ich sie korrekt anstelle?

Eine Menge! Wie jede Angestellte hat sie beispielsweise Anspruch auf mindestens vier Wochen Ferien. Ist eine Putzfrau auf Stundenbasis angestellt, wird der Ferienlohn meist als Zuschlag ausbezahlt. Zahlen müssen Sie als Arbeitgeber auch, wenn die Putzfrau einmal krank ist. Zudem hat sie Zugang zu den Sozialversicherungen, hat also beispielsweise Anspruch auf Arbeitslosengeld – und ist versichert, wenn es bei der Arbeit zu einem Unfall kommt.

Wenn mir jemand auf die Schliche kommt, dass ich schwarz putzen lasse: Was droht mir – und was der Putzkraft?

«Wer Lohn auszahlt und nicht bei den Sozialversicherungen abrechnet, macht sich strafbar. Das ist kein Kavaliersdelikt», hält Andreas Dummermuth, Präsident der Konferenz der kantonalen Ausgleichskassen, fest. Es bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass Schwarzarbeit auch noch Jahre später auffliege. Als Strafe droht in den allermeisten Fällen eine Busse von einigen Hundert Franken – und ein Eintrag im Strafregister. Hat man zusätzlich gegen das Ausländerrecht verstossen, drohen noch deutlich härtere Strafen.

Ist die Putzfrau Ausländerin, droht ihr der Entzug der Aufenthaltsbewilligung. Sollte sie keine Arbeitsbewilligung haben, kann sie mit einer Geld- oder sogar einer Gefängnisstrafe sanktioniert werden.

Meine Putzfrau arbeitet derzeit schwarz. Wie kann ich die Arbeit legalisieren?

Melden Sie sich bei der Ausgleichskasse Ihres Kantons. Wenn man zugibt, illegal eine Putzfrau beschäftigt zu haben, kommt man laut Dummermuth in aller Regel um ein Strafverfahren herum. Schliesslich zeige man damit, dass man die Sache sauber regeln wolle. Man muss aber die Sozialbeiträge zurückzahlen – samt Verzugszins. Dummermuth: «Wenn die Sozialversicherung aber von Dritten oder von der ehemaligen Hausdienstangestellten kontaktiert wird, dann kann man sicher keine Kulanz erwarten.»

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