Vom Fall Kast bis zum erstickten Baby
Anwältin macht den Kesb-Check

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) ist immer wieder in den Schlagzeilen: Viviane Lüdi (56) ist Anwältin für Familienrecht und ordnet die drei letzten Fälle ein.
Publiziert: 04.08.2015 um 12:02 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 22:06 Uhr
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Christian und Margie Kast: Ihre Kinder wurden fremdplatziert.
Foto: Kapo SO
Von Cyrill Pinto

Der «Fall Kast»: Die Kinder spielten alleine draussen. Im Haus herrschten «unhaltbare Zustände». Die Kesb entzog den Kasts die Obhut über die Töchter (2 und 6 Jahre alt). Letzte Woche entführen die Eltern die Kinder, und die Mutter flog mit ihnen auf die Philippinen. Fazit: Verständnis. Massnahmen im Kinderschutz seien immer eine Gratwanderung, sagt Lüdi. Ohne den Fall im Detail zu kennen, meint sie: «Ich habe nicht den Eindruck, dass es im neuen System zu mehr Obhutsentzügen kommt.»

Die «Causa Klaus Seidel»: Der deutsche Rentner Klaus Seidel (88) floh mit Hilfe seiner Verwandtschaft vor der Urner Kesb nach Deutschland. Die Kesb hatte den Rentner nach einem Schlaganfall unter Vormundschaft gestellt und ihn gegen seinen Willen in ein Altersheim gesteckt. Eine deutsche Ärztin widerspricht dem Schweizer Befund. Fazit: Unentschieden. Denn, so Lüdi: «Vor dem Kesb-System hatte man schon Glück, wenn man es mit einer fachlich korrekt arbeitenden Person zu tun bekam.»

Vater erstickt Tochter: Die «Sonntags-Zeitung» machte den Fall eines Zürcher Vaters öffentlich, der seine zehn Wochen alte Tochter erstickt hatte. Die Sozialwerke wurden zwar auf die Familie aufmerksam gemacht, die Kesb aber erst am Tag nach dem Tod informiert. Fazit: Bedenken. «Heute werden viel mehr Abklärungen getroffen, bevor eingegriffen wird.»

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