Volles Vertrauen für Stimmenzähler
Ständerat schmettert Minders Nachzähl-Pflicht ab

Bei sehr knappen Volksabstimmungen soll zwingend nachgezählt werden. Dies verlangte Ständerat Thomas Minder. Und scheiterte klar.
Publiziert: 01.12.2015 um 13:01 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 03:46 Uhr
Der parteilose Ständerat Thomas Minder will bei knappen Urnengängen Nachzählungen.
Foto: REUTERS

Es war die umstrittenste Abstimmung der Schweizer Geschichte. Diesen Sommer nahm das Volk die Billag-Vorlage hauchdünn an – mit 1'128'369 Ja- gegen 1'124'673 Neinstimmen.

Nur gerade 3696 Stimmen respektive eine Differenz von 0,164 Prozent entschieden zugunsten der SRG und ihrem neuen Modell, Gebühren einzutreiben.

Doch gab es tatsächlich ein Ja? Oder haben womöglich ein paar Zählfehler in den Gemeinden das Ergebnis verfälscht?

Der parteilose Ständerat und Abzocker-Schreck Thomas Minder zweifelt. Er will für künftige Abstimmungen auf Messers Schneide jegliche Skepsis im Keim ersticken und verlangte via Vorstoss, dass bei einer Differenz zwischen den Ja- und Neinstimmen von weniger als 0,3 Prozent obligatorisch nachgezählt wird.

Und nicht nur wie heute, wenn Unregelmässigkeiten nachgewiesen werden konnten. «Es braucht einen Kontrollmechanismus», so der Schaffhauser.

CVP-Ständerat Stefan Engler lehnt den Vortoss im Namen der Kommissionsmehrheit ab. Ein knappes Ergebnis bedeute nicht unbedingt, dass etwas falsch gelaufen sei. Er habe Vertrauen, dass richtig ausgezählt werde.

Wir dürfen Vertrauen haben in unsere Stimmzähler, sagte auch SP-Ständerat Hans Stöckli. Es bestehe kein Handlungsbedarf.

Der Ständerat folgte Engler und Stöckli. Und lehnte die Zählpflicht mit 39 zu 2 Stimmen ab.

Die Volksabstimmungen waren in der Vergangenheit meist einigermassen klar. Neben der Billag-Vorlage waren indes drei massivst umstritten: Jene von 2009 über den Bundesbeschluss «Biometrische Pässe und Reisedokumente», dann 2002 die Volksinitiative «gegen Asylrechtsmissbrauch» und die Abstimmung von 1931 zum Bundesgesetz über die Besteuerung des Tabaks. (nmz)

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