Kommissionspräsident Heinz Brand (SVP/GR) sprach vor den Medien von einem Kompromiss. Die Kommission wählte eine schwache Form des Inländervorrangs.
In einem ersten Schritt soll der Bundesrat Massnahmen zu einer besseren Ausschöpfung des Potenzials inländischer Arbeitskräfte vorsehen. In einem zweiten Schritt könnte eine Stellenmeldepflicht eingeführt werden, wenn die Zuwanderung einen bestimmten Schwellenwert überschreitet.
Führen diese Massnahmen nicht zur gewünschten Wirkung, könnte der Bundesrat «geeignete Abhilfemassnahmen» treffen. Diese würden allerdings dem gemischten Ausschuss vorgelegt: Der Ausschuss müsste die Massnahmen genehmigen, sofern sie nicht mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen vereinbar wären.
Die Kommission will also die bilateralen Verträge mit der EU nicht gefährden. Von Beginn weg sei klar gewesen, dass die Initiative nicht wortgetreu umgesetzt werden könne, sagte Kommissionsvizepräsident Kurt Fluri (FDP/SO). Die Kommission lehne einseitige Begrenzungsmassnahmen ab.
Die SPK weicht mit ihren Anträgen an den Nationalrat stark von den Vorschlägen des Bundesrats ab: Dieser hat für den Fall, dass mit der EU keine Einigung zu Stande kommt, eine Schutzklausel vorgeschlagen. Bei Überschreitung eines bestimmten Schwellenwertes würde die Zuwanderung damit zahlenmässig begrenzt. Der Nationalrat diskutiert in der zweiten Woche der Herbstsession über die Vorlage.
Volk und Stände hatten die Masseneinwanderungsinitiative der SVP am 9. Februar 2014 angenommen. Diese verlangt, dass die Schweiz die Zuwanderung mit Kontingenten und einem Inländervorrang steuern muss. Die Frist für die Umsetzung beträgt drei Jahre, läuft also im nächsten Februar aus.
Beschliesst das Parlament bis dahin keine Umsetzung, muss der Bundesrat den Verfassungsauftrag vorläufig mit einer Verordnung umsetzen. Zudem müssen völkerrechtliche Verträge, die im Widerspruch zum neuen Verfassungsartikel stehen, ebenfalls innerhalb von drei Jahren neu verhandelt und angepasst werden.
Das betrifft in erster Linie das Freizügigkeitsabkommen mit der EU. Diese hat der Schweiz aber bisher keine Verhandlungen über die Änderung des Abkommens zugestanden. Ob eine Einigung innerhalb des Abkommens zu Stande kommt, die eine einvernehmliche Umsetzung des Verfassungsauftrags erlauben würde, ist derzeit noch offen.