60'311 Franken hat die Oberwalliser CVP-Nationalrätin Viola Amherd 2011 aus ihrer eigenen Kasse in den Wahlkampf gesteckt. Geld, das gut investiert war. Mit 26'680 Stimmen schaffte sie damals ihre dritte Wiederwahl in die Grosse Kammer.
Doch trotz des erneuten Einzugs in den Nationalrat ist die Wahl 2011 für Amherd, die auch im vergangenen Jahr wiedergewählt wurde, mit einer Niederlage verbunden. So wollte die Nationalrätin die Wahlkampfkosten damals von den Steuern abziehen. Nun entschied das Bundesgericht in letzter Instanz, dass sie das nicht tun darf.
Juristischer Knatsch zwischen den Behörden
Dem Urteil aus Lausanne war ein gerichtlicher Streit zwischen den Behörden vorausgegangen. So hatte die Steuerverwaltung des Kantons Wallis den Abzug ursprünglich abgelehnt mit der Begründung, dass es sich nicht um abzugsfähige Gewinnungskosten, sondern um persönliche Lebenserhaltungskosten handle.
Amherd legte daraufhin Beschwerde bei der Steuerrekurskommission ein. Diese entschied im Sinne der Nationalrätin, worauf die kantonale Steuerverwaltung den Fall ans Bundesgericht weiterzog und eine Aufhebung des Entscheids forderte.
«Endlich Klarheit geschaffen»
Die Betroffene nimmt das Urteil gelassen. «Ich finde es gut, dass die Frage nun ein für alle mal geklärt ist», sagt Amherd zu BLICK. «Bis anhin wurde das Gesetz uneinheitlich angewendet. Mit seinem Urteil hat das Bundesgericht Klarheit geschaffen.»
Nicht nur kantonal, auch schweizweit ist man sich uneins, ob Wahlkampfkosten abzugsberechtigt sind. Auf Nachfrage des obersten Gerichts gaben 8 Kantone an, dass ein Abzug bei ihnen möglich sei. In den restlichen 14 der 22 Kantone, die eine Antwort lieferten, ist es hingegen nicht erlaubt, Kosten für den Wahlkampf abzuziehen.