Vier waren angedacht
Wallis darf nur ein Wolfsrudel abschiessen

Im Kanton Wallis darf vorerst nur eines von vier vorgesehenen Wolfsrudeln abgeschossen werden. Das hat das Bundesamt für Umwelt (Bafu) entschieden.
Publiziert: 11.09.2024 um 12:31 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2024 um 13:51 Uhr
Im Kanton Wallis darf vorerst nur eines von vier zum Abschuss beantragten Wolfsrudeln eliminiert werden. (Archivbild)
Foto: BERND THISSEN
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) des Kantons und das Bafu hätten festgestellt, dass alle Bedingungen für die Anordnung einer proaktiven Regulierung des Nanz-Rudels erfüllt seien, heisst es in einer Mitteilung des Kantons Wallis vom Mittwoch. 

Was die drei anderen Rudel betrifft, so hat das BAFU den Abschuss unter Auflagen für das Rudel Les Toules bewilligt und das Gesuch für die Eliminierung der Rudel Augstbord und Hérens-Mandelon abgelehnt. Der Kanton prüfe derzeit alle Möglichkeiten, um diese Situation zu ändern, heisst es weiter.

Der Kanton könne von den elf Rudeln, die es derzeit im Wallis gebe, nur das Nanz-Rudel vollständig entnehmen. Damit können gemäss der Mitteilung mindestens etwa neun Wölfe aus einer geschätzten Population von 90 bis 120 Individuen im Wallis abgeschossen werden. 

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