Vier Vorlagen an der Urne
Darüber stimmen wir im November ab

Das Stimmvolk wird am 24. November über die Reform der Finanzierung im Gesundheitswesen, den Ausbau des Autobahnnetzes sowie zwei Vorlagen zu Änderungen im Mietrecht entscheiden. Der Bundesrat hat am Mittwoch entschieden, diese vier Themen zur Abstimmung zu bringen.
Publiziert: 26.06.2024 um 13:20 Uhr
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Aktualisiert: 21.11.2024 um 15:41 Uhr
Gegen die Reform der Finanzierung im Gesundheitswesen gibt es Widerstand. Im November hat das Stimmvolk das letzte Wort. (Archivbild)
Foto: PETER SCHNEIDER
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Gegen die vier vom Parlament verabschiedeten Vorlagen wurde das Referendum ergriffen. Deshalb hat die Stimmbevölkerung das letzte Wort darüber.

Die wohl gewichtigste Vorlage ist die einheitliche Finanzierung der ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen, abgekürzt Efas. Heute werden stationäre Behandlungen von Kantonen und Krankenkassen bezahlt, während ambulante Behandlungen allein von Krankenkassen gedeckt werden.

Mit der Vorlage soll ein Anreiz für die Verlagerung von stationären zu ambulanten Behandlungen geschaffen werden, was zu sinkenden Gesundheitskosten führen soll. Der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) befürchtet dagegen, dass die Krankenkassen zu mächtig werden könnten. Die Gefahr dabei sei ein weiterer Anstieg der Prämien.

Abgestimmt wird weiter über den geplanten Ausbau von sechs Schweizer Autobahnteilstücken für 5,3 Milliarden Franken. Diese braucht es laut den Befürwortenden aus zwei Gründen: zum Erhalt der Funktionsfähigkeit dieser Strassen und damit die Autobahnen auch künftig unterhalten werden können.

Der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) kritisiert dagegen «die überrissenen Ausbaupläne». Letztlich mündeten noch mehr Strassen in Mehrverkehr und stellten ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko dar.

Schliesslich entscheidet die Stimmbevölkerung im November über das Doppel-Referendum gegen die in der Herbstsession 2023 beschlossenen Anpassungen im Mietrecht. Dabei geht es um eine Aufweichung des Kündigungsschutzes bei der Untermiete und beim Eigenbedarf. Die Gegner der Vorlagen sprechen von einem «Frontalangriff der Immobilien-Lobby».

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