Die Kommission ist mit 15 zu 9 Stimmen auf die angepasste Übernahme der EU-Waffenrichtlinie eingetreten. Die Kommission will die Richtlinie aber möglichst pragmatisch umsetzen, damit die Traditionen des schweizerischen Schiesswesens gewahrt werden könne. So sieht das auch der Bundesrat.
Keine Wirkung auf Terrorprävention
Gemäss seinen Vorschlägen drohen Einschränkungen vor allem beim Kauf von halbautomatischen Waffen mit grossen Magazinen. Die Käufer müssen künftig nachweisen, dass sie Mitglied in einem Schützenverein sind oder regelmässig in einem Schiesskeller üben.
Eine Kommissionsminderheit ist allerdings der Ansicht, die Revision des Waffengesetzes unnötig. Sie glaubt nicht, dass sich die Verschärfung auf die Terrorbekämpfung auswirkt. Durchsetzen konnte sie sich nicht.
Viele Anträge und Fragen an den Bundesrat
Einen abschliessenden Entscheid hat die SIK jedoch noch nicht getroffen, so Präsident Werner Salzmann (55). «Es waren schlichtweg noch zu viele Fragen offen. Diese sammelt das Kommissionssekretariat jetzt und schickt sie innert Wochenfrist dem Bundesrat zur Beantwortung», sagt der Berner SVP-Nationalrat. «So, dass bis zur nächsten Sitzung alles geklärt ist.»
Mitte Mai wird die SIK über einzelnen Bestimmungen der Revision beraten. Und für dann haben Vertreter der Mehrheit wie der Minderheit zahlreiche Änderungsanträge angekündigt.
Referendum kommt so sicher wie das Amen in der Kirche
Als Schengen-Land ist die Schweiz verpflichtet, beim EU-Waffenrecht nachzuziehen. Sie muss die nach den Terroranschlägen von Paris im November 2015 verschärften Bestimmungen bis zum 31. Mai 2019 umsetzen.
Das Referendum gegen das verschärfte Waffenrecht ist bereits angekündigt. Namentlich die Schützen sind nicht einverstanden. Salzmann hat bei diesem Geschäft eine pikante Doppelrolle inne: Zum einen präsidiert er die SIK, zum anderen ist er als Präsident des Berner Schiesssportverbands einer der Anführer der Referendumswilligen. (wif/sda)