Der Aktionsplan erlaube es, das Engagement der Schweiz für die Abschaffung der Todesstrafe zu konkretisieren und die entsprechenden Schwerpunkte festzulegen, hiess es in einer Mitteilung des Bundesrates vom Montag.
Die Schweiz lehne die Todesstrafe kategorisch und unter allen Umständen ab. Nach ihrer Rechtsauffassung verstosse die Todesstrafe gegen das Grundrecht auf Leben und das Verbot von Folter und Misshandlung, hiess es weiter. Deshalb setze sich die Schweiz im Rahmen ihres Engagements für die Achtung der Menschenrechte für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ein.
Damit trage die Schweiz auf Dauer zu Frieden und Sicherheit sowie zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit bei. Bei der Abschaffung der Todesstrafe seien zudem weltweit bereits bedeutende Fortschritte erzielt worden.