Verstoss gegen Grundrecht
Bundesrat will weltweite Abschaffung der Todesstrafe

Die weltweite Abschaffung der Todesstrafe hat der Bundesrat zu den Zielen der Aussenpolitischen Strategie 2024 bis 2027 erklärt. Sie bildet bereits einen der vier thematischen Schwerpunkte der Leitlinien des Aussendepartements EDA für die Menschenrechte.
Publiziert: 15.07.2024 um 17:20 Uhr
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Aktualisiert: 15.07.2024 um 17:37 Uhr
Die Zahl der Staaten, die die Todesstrafe abgeschafft haben, ist innerhalb von dreissig Jahren immerhin von 55 auf 113 gestiegen. Allerdings geht die Zahl der Hinrichtungen und Todesurteile seit einigen Jahren nicht mehr zurück. Im Bild: Eine Hinrichtung im Iran. (Archivbild)
Foto: ARASH KHAMOUSHI
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Der Aktionsplan erlaube es, das Engagement der Schweiz für die Abschaffung der Todesstrafe zu konkretisieren und die entsprechenden Schwerpunkte festzulegen, hiess es in einer Mitteilung des Bundesrates vom Montag.

Die Schweiz lehne die Todesstrafe kategorisch und unter allen Umständen ab. Nach ihrer Rechtsauffassung verstosse die Todesstrafe gegen das Grundrecht auf Leben und das Verbot von Folter und Misshandlung, hiess es weiter. Deshalb setze sich die Schweiz im Rahmen ihres Engagements für die Achtung der Menschenrechte für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ein.

Damit trage die Schweiz auf Dauer zu Frieden und Sicherheit sowie zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit bei. Bei der Abschaffung der Todesstrafe seien zudem weltweit bereits bedeutende Fortschritte erzielt worden.

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