Ramchurn, der auch Mitglied des Gemeinderats (Legislative) ist, war zunächst per Strafbefehl verurteilt worden. Dagegen legte er Berufung ein. Am Montag musste er sich vor Gericht verantworten.
Gemäss dem Urteil, das der Nachrichtenagentur Keystone-SDA von Ramchurns Anwalt Jean-Luc Addor übermittelt wurde, hat sich der Lokalpolitiker der Verletzung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen schuldig gemacht.
Hätte in Quarantäne sein müssen
Ramchurn wurde insbesondere vorgeworfen, dass er Ende Februar einen SVP-Stand geleitet habe, als er nach dem Kontakt mit einer positiv getesteten Person eigentlich in Quarantäne hätte sein müssen. Auch wurde ihm zur Last gelegt, seine Schutzmaske wiederholt falsch getragen zu haben. Neben der Busse von 1000 Franken muss sich Ramchurn mit 600 Franken an den Verfahrenskosten beteiligen.
Der Verurteilte deutete an, dass er gegen das Urteil möglicherweise Berufung einlegen wird. «Nach Vorliegen der vollständigen Urteilsbegründung habe sein Mandant eine Frist von 20 Tagen, um Rekurs beim Kantonsgericht einzureichen, sagte sein Anwalt und Parteigenosse Jean-Luc Addor.
Wollte sich den Behörden nicht widersetzen
Vor Gericht hatte Ramchurn am Montag gesagt, dass einige Leute «einen Fall» gegen ihn konstruieren wollten. Er sei überrascht, dass er der Einzige sei, der wegen des falschen Tragens einer Maske angeprangert werde, während andere Personen wegen desselben Sachverhalts nicht belangt würden.
Bezüglich des Verstosses der Quarantäneauflagen sagte der Präsident der SVP Yverdon, dass er sich nicht an einen Anruf der Stelle für das Contact Tracing erinnern könne. Er habe sich jedoch in Quarantäne begeben, als er 24 Stunden nach seiner Anwesenheit am SVP-Stand eine E-Mail vom Kantonsarzt erhalten habe.
Sein Mandant habe die Menschen mit seiner Haltung und seiner starken Persönlichkeit möglicherweise gestört, sich aber nicht den Behörden widersetzen wollen, sagte Addor weiter. «Der Fall erweckt den Eindruck, dass einige Leute versuchen, Ruben Ramchurn mundtot zu machen», fügte er hinzu.
(SDA)