Versicherungsdetektive dürfen bald loslegen
Ab 1. Oktober darf geschnüffelt werden

Haben Sozialversicherungen konkrete Anhaltspunkte, dass jemand unrechtmässig Leistungen bezieht oder versucht, solche zu erhalten, dürfen sie bald wieder Detektive losschicken. Am 1. Oktober tritt das neue Gesetz in Kraft.
Publiziert: 30.08.2019 um 13:20 Uhr
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Aktualisiert: 30.08.2019 um 13:34 Uhr
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Das Gesetz über die Sozialdetektive ist am 25. November 2018 vom Volk angenommen worden. In Bern freuten sich die Befürworter: Michaël Girod, CVP-Mediensprecher Westschweiz; Andreas Dummermuth, Präsident der kantonalen Ausgleichskassen; Nationalrat Thomas Weibel und Ständerat Damian Müller (v. l.).
Foto: Andrea Willimann

Vergangenen November haben die Schweizer Stimmbürger darüber abgestimmt, fast ein Jahr später ist es nun so weit: Ab 1. Oktober sind wieder Versicherungsdetektive auf der Pirsch. Dann nämlich treten das neue Gesetz für die Überwachung von IV-Rentnern, Unfallopfern oder Arbeitslosen und die entsprechende Verordnung in Kraft, wie das Bundesamt für Sozialversicherung am Freitag mitgeteilt hat.

Die Sozialversicherungen können in begründeten Fällen also bald wieder Observationen durchführen. Gegen die Abstimmung vom November 2018 waren drei Beschwerden beim Bundesgericht eingereicht worden, weshalb diese Rechtsgrundlagen vorerst nicht in Kraft treten konnten.

Jetzt hat das Gericht die Beschwerden abgewiesen, erklärte das Abstimmungsergebnis für gültig und die Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen treten in rund vier Wochen in Kraft. 

Grenzen gesetzt

Die Schweizerische Unfallversicherung (Suva) und die Invalidenversicherung (IV) haben bereits früher Detektive eingesetzt, wenn es Anzeichen dafür gab, dass eine Person zu Unrecht Leistungen bezog. Bei der IV zum Beispiel ist 2016 fast ein Drittel der Betrüger dank Observationen erwischt worden. Doch als Ausgeschnüffelte am Europäischen Menschengerichtshof klagten, stellte dieser fest, dass zum Ausspionieren der Versicherten in der Schweiz die gesetzliche Grundlage fehlt. Suva und IV mussten 2017 ihre Ermittler daher stoppen.

Nun dürfen sie wieder ausschwirren. Den Detektiven sind aber Grenzen gesetzt. So dürfen sie zum Beispiel einfache Bild- und Tonaufzeichnungen machen und mit Erlaubnis der Richter auch GPS-Peilsender an Fahrzeugen der Observierten anbringen, der Einsatz von Drohnen aber ist nicht erlaubt. (awi)

Jetzt dürfen Detektive Versicherte überwachen
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Einsatz von GPS-Trackern:Jetzt dürfen Detektive Versicherte überwachen
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