Das Burka-Verbot des Kantons St. Gallen ist seit der Einführung vor fünf Jahren noch nie zur Anwendung gekommen. Bei der Staatsanwaltschaft ging bisher keine Anzeige ein und es ist noch nie jemand wegen des Tragens von Burka, Nikab oder einem vergleichbaren Kleidungsstück gebüsst worden, gebüsst worden, sagen Staatsanwaltschaft und Polizei gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Am 23. September 2018 hatte das St. Galler Stimmvolk mit zwei Drittel Ja-Anteil ein Burka-Verbot beschlossen, das am 1. Januar 2019 in Kraft trat. Demnach ist eine Gesichtsverhüllung strafbar, wenn sie «die öffentliche Sicherheit oder den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden» gefährdet, wie es im Gesetz heisst.
Die Polizei erklärte vor Inkrafttreten, dass eine solche Gefährdung nicht sofort klar feststellbar sei. Deshalb würden Polizistinnen und Polizisten, die eine verhüllte Person in der Öffentlichkeit antreffen, deren Personalien aufnehmen, den Sachverhalt feststellen und bei der Staatsanwaltschaft Anzeige erstatten. Gemäss Hanspeter Krüsi, Leiter Kommunikation bei der Kantonspolizei St. Gallen, ist dies bisher jedoch noch nie geschehen.
Verbot bald schweizweit
Auf nationaler Ebene soll das sogenannte Burka-Verbot mit einem Bundesgesetz geregelt werden. Es gründet auf der im März 2021 von Volk und Ständen mit 51,2 Prozent angenommenen Volksinitiative «für ein Verhüllungsverbot».
Eine Übertretung des Verbots zur Gesichtsverhüllung soll mit bis zu 1000 Franken geahndet werden. Der Ständerat stimmte der Vorlage bereits zu. Über den Gesetzesentwurf muss noch der Nationalrat befinden. (SDA)