Verleumdung
Waadtländer Moscheeverband hält an Klage gegen Keller-Messahli fest

Die Union Vaudoise des Associations Msulmanes (Uvam) hält an ihrer Verleumdungs-Klage gegen die bekannte Islamkritikerin Saïda Keller-Messahli fest. Die Vereinigung der Islamischen Organisationen in Zürich (Vioz) verzichtet hingegen auf weitere Schritte.
Publiziert: 28.01.2025 um 16:58 Uhr
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Aktualisiert: 29.01.2025 um 12:12 Uhr
Ist nach einem Interview wegen Verleumdung angeklagt: Islamkritikerin Saïda Keller-Messahli. (Archivbild)
Foto: CHRISTIAN BEUTLER
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Keller-Messhali hatte in einem Interview die beiden Moscheeverbände kritisiert: Diese seien von der islamistischen Bewegung der teilweise als terroristisch eingestuften Muslimbrüder unterwandert, sagte sie gegenüber dem zur TA-Gruppe gehörenden «Le Matin Dimanche».

Auf Anzeige von Uvam und Vioz erhob die Zürcher Staatsanwaltschaft Anklage wegen Verleumdung. Das Bezirksgericht Zürich wies diese aber zurück – diese müsste sich nicht nur gegen Keller-Messahli richten, sondern auch gegen den Journalisten und das Medienhaus.

Der Zürcher Dachverband will die Anzeige aber nicht ausweiten, wie er am Dienstag mitteilte. Es gehe in dieser Sache nicht gegen den Journalisten. Der Waadtländer Dachverband pocht hingegen auf einen juristischen Entscheid; er will die Anzeige ergänzen.

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