Keller-Messhali hatte in einem Interview die beiden Moscheeverbände kritisiert: Diese seien von der islamistischen Bewegung der teilweise als terroristisch eingestuften Muslimbrüder unterwandert, sagte sie gegenüber dem zur TA-Gruppe gehörenden «Le Matin Dimanche».
Auf Anzeige von Uvam und Vioz erhob die Zürcher Staatsanwaltschaft Anklage wegen Verleumdung. Das Bezirksgericht Zürich wies diese aber zurück – diese müsste sich nicht nur gegen Keller-Messahli richten, sondern auch gegen den Journalisten und das Medienhaus.
Der Zürcher Dachverband will die Anzeige aber nicht ausweiten, wie er am Dienstag mitteilte. Es gehe in dieser Sache nicht gegen den Journalisten. Der Waadtländer Dachverband pocht hingegen auf einen juristischen Entscheid; er will die Anzeige ergänzen.