Verfahren zum Schutz des Luftwaffen-Chefs
Blattmann hat nicht an Schellenberg gezweifelt

Die Militärjustiz hat ein Verfahren gegen Luftwaffenchef Aldo C. Schellenberg gestartet. Dies auf Geheiss von Noch-Armeechef André Blattmann. Der wollte Schellenberg schützen.
Publiziert: 29.12.2016 um 14:09 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 15:45 Uhr
André Blattmann (r.) hat das Verfahren gegen Aldo Schellenberg zu dessen Schutz eingeleitet.
Foto: Freshfocus

Die Militärjustiz hat laut dem «Tages-Anzeiger» im November Ermittlungen gegen Aldo Schellenberg, Korpskommandant und Chef der Luftwaffe, aufgenommen. Der Verdacht: Schellenberg soll militärische Informationen an eine unbefugte Drittperson verraten haben. 

Kein strafbares Verhalten

Die Ermittlungen waren vom Armeechef André Blattmann bestellt worden, wie Tobias Kühne, Sprecher der Militärjustiz, gestern dem «Tages-Anzeiger» bestätigte: «Korpskommandant André Blattmann erteilte am 16. November 2016 den entsprechenden Untersuchungsbefehl für eine vorläufige Beweisaufnahme.»

Die Hintergründe erläuterte Kühne folgendermassen: Im Juni 2016 habe die Militärjustiz im Rahmen des Verfahren um die Beschaffung eines bodengestützten Luftverteidigungssystems (Bodluv) eine Drittperson vernommen. Diese habe ausgesagt, Schellenberg habe ihr gegenüber «Aussagen mit möglicherweise dienstlichem Charakter» gemacht. Daraufhin habe die Militärjustiz beim Armeechef die vorläufige Beweisaufnahme beantragt, ein Instrument, das angewendet wird, wenn bei Täter oder Tatverdacht noch Unklarheiten bestehen.

Verfahren zum Schutz von Schellenberg eingeleitet

Das bestätigt auch VBS-Sprecher Daniel Reist gegenüber BLICK: «Das Verfahren wurde zum Schutz von Herrn Schellenberg eingeleitet – unter der Annahme, dass keine strafbare Handlung vorliegt.» Die Vorwürfe gegen Schellenberg, die nach der ersten Einvernahme zurückgeblieben seien, hätte kein Arbeitgeber im Raum stehen lassen, so Reist.

Tobias Kühne von der Militärjustiz erklärte, der Armeechef sei gestern vom zuständigen militärischen Untersuchungsrichter über die Ergebnisse der Untersuchung informiert worden: Der Untersuchungsrichter sei zum Schluss gekommen, «dass beim untersuchten Sachverhalt keiner Person, insbesondere auch nicht Korpskommandant Aldo Schellenberg, ein strafbares Verhalten vorgeworfen werden kann».

Deshalb hat die Militärjustiz beantragt, das Verfahren nicht weiterzuverfolgen. Das wird auch nicht passieren, wie Reist ausführt: «Blattmann hat heute Morgen die Einstellung der vorläufigen Beweisaufnahme bestätigt.» Damit sei der Fall erledigt.

Bodluv beschäftigt die Justiz schon länger

Das war übrigens nicht das erste mal, dass Bodluv für Ermittlungen gesorgt hat. Das Raketenprojekt wurde am 22. März 2016 erst auf Eis gelegt und danach abgebrochen, nachdem mehrere Medien gestützt auf geheime Dokumente über fragwürdige Beschaffungsmethoden berichtet hatten.

Bereits am 15. April hatte die Militärjustiz deswegen die Ermittlungen aufgenommen (BLICK berichtete). Ende September wurden die Arbeiten ohne Ergebnisse eingestellt. Das wurde zwar auch so kommuniziert, verschwiegen wurde aber, dass die Militärjustiz ein neues Verfahren, dieses Mal gegen Aldo Schellenberg, aufnahm.

Laut Reist war der VBS-Chef darüber informiert: «Bundesrat Parmelin hatte Kenntnis der vorläufigen Beweisaufnahme im Zusammenhang mit Herrn Schellenberg.» (jow/wif)

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