Verbotene Tagung in Fribourg
Bundesgericht gibt Islamisten Recht

Der Islamische Zentralrat Schweiz (IZRS) jubiliert: Das Bundesgericht in Lausanne gibt seiner Beschwerde gegen eine verbotene Veranstaltung Recht.
Publiziert: 28.10.2015 um 11:28 Uhr
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Aktualisiert: 01.10.2018 um 00:30 Uhr
IZRS-Präsident Nicolas Blancho.
Foto: Daniel Kellenberger

Das Bundesgericht hat heute in einer öffentlichen Sitzung die Beschwerde des Islamischen Zentralrates Schweiz (IZRS) im Zusammenhang mit der untersagten Jahreskonferenz 2014 im Forum Freiburg gutgeheissen.

Es bestand keinerlei Grund für ein Verbot der Veranstaltung, so die Richter. Hintergrund: Die Behörden verweigerten dem Verein um Nicolas Blancho (32) eine Genehmigung für eine Jahreskonferenz in Freiburg Ende November 2014.

Der Oberamtmann des Saanebezirks begründete den negativen Entscheid damit, dass der IZRS keine verlässliche und definitive Liste der Redner geliefert hatte.

Weiter hiess es damals in der Begründung, dass Gegen­demonstrationen und Ausschreitungen befürchtet würden. Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid wies das Kantonsgericht des Kantons Freiburg noch ab. (SDA)

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