Das Bundesgericht hat heute in einer öffentlichen Sitzung die Beschwerde des Islamischen Zentralrates Schweiz (IZRS) im Zusammenhang mit der untersagten Jahreskonferenz 2014 im Forum Freiburg gutgeheissen.
Es bestand keinerlei Grund für ein Verbot der Veranstaltung, so die Richter. Hintergrund: Die Behörden verweigerten dem Verein um Nicolas Blancho (32) eine Genehmigung für eine Jahreskonferenz in Freiburg Ende November 2014.
Der Oberamtmann des Saanebezirks begründete den negativen Entscheid damit, dass der IZRS keine verlässliche und definitive Liste der Redner geliefert hatte.
Weiter hiess es damals in der Begründung, dass Gegendemonstrationen und Ausschreitungen befürchtet würden. Eine Beschwerde gegen diesen Entscheid wies das Kantonsgericht des Kantons Freiburg noch ab. (SDA)