Veloglocken sind nicht mehr obligatorisch
Ausgeläutet!

Der Bundesrat hat auf Anfang Jahr die Glockenpflicht für Velos aufgehoben. Für Pro Velo sind die Klingeln hingegen wichtig für die Verkehrssicherheit.
Publiziert: 15.02.2017 um 12:24 Uhr
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Aktualisiert: 05.10.2018 um 16:56 Uhr
Keine Busse mehr: Die Veloglocken-Pflicht wurde abgeschafft.
Foto: Thomas Luethi & Adrian Bretscher

Früher war klar: Ein Velo muss eine «gut hörbare Glocke aufweisen». So schrieb es die «Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge» vor. Wer sich nicht daran hielt, riskierte eine Busse von 20 Franken.

Das ist jetzt vorbei: Der Bundesrat hat die Glockenpflicht am Velo aufgehoben. Seit dem 15. Januar dieses Jahres sind Veloglocken nicht mehr obligatorisch.

Warnung findet beim Bund kein Gehör

Der Verband Pro Velo finde den Abbau von Regulierungen eigentlich sympathisch, so Geschäftsführer Christoph Merkli. «Hier geschieht das jedoch auf Kosten der Sicherheit.» Eine Veloglocke sei «schlicht notwendig, um sicher durch den Verkehr zu kommen», sagte Merkli der «Aargauer Zeitung».

Zum einen brauche es die Glocke, um in brenzligen Situationen auf sich aufmerksam zu machen, etwa gegenüber Fussgängern. Zum anderen als Warnsignal bei Überholmanövern. Beim Bund fand diese Warnung aber kein Gehör. Wahrscheinlich war die Veloglocke nicht laut genug. (sf)

Bund geht von der Bremse

Während der Bund bei den Töff-Neulenkern die Zügel straffen will, sieht er für Raser, Junge und Senioren Lockerungen vor.

  • Raser: Wer gewisse Tempolimiten massiv überschreitet, wird automatisch mit mindestens einem Jahr Gefängnis (allenfalls bedingt) bestraft und muss seinen Führerschein zwingend für zwei Jahre abgeben. Der Nationalrat wollte den Automatismus abschwächen, der Ständerat nicht. Doch nun hat das Bundesgericht entschieden, dass es doch einen gewissen Ermessensspielraum geben muss. Darauf will das Astra nun reagieren. «Via Sicura hatte zum Ziel, Raser aus dem Verkehr zu ziehen und nicht unbescholtene Bürger zu kriminalisieren. Dort gibt es überprüfenswerte Regeln», sagt Astra-Chef Jürg Röthlisberger. «Wir sind froh, dass wir den Auftrag haben, hier genau hinzuschauen.» Er denkt an eine Art Härtefallregelung. «Ich finde etwa entscheidend, ob jemand Wiederholungs- oder Ersttäter ist.»
     
  • Junge: Die wichtigste Neuerung ist der Lernfahrausweis ab 17 Jahren. Allerdings kann man weiterhin erst ab 18 zur Prüfung antreten. Die heute obligatorischen zwei Weiterbildungstage in einem Verkehrszentrum sollen zudem auf einen Tag reduziert werden. «Wir erhoffen uns davon eine grössere Effizienz», sagt Röthlisberger. Und: «Wichtig ist, dass jeder einmal eine Vollbremsung gemacht hat.»
     
  • Alte: Heute müssen Senioren mit 70 zum verkehrsmedizinischen Fahrtauglichkeits-Check. Das Parlament will die Limite auf 75 anheben und hat einen entsprechenden Vorstoss von SVP-Nationalrat Maximi­lian Reimann überwiesen. Bis zur konkreten Umsetzung dauert es aber. SVP-National­rätin Natalie Rickli, Präsidentin der zuständigen Verkehrskommission, hat das Thema für die Oktober-Sitzung traktandiert. «Ich möchte rasch vorwärts­machen, doch das ganze Pro­zedere mit Vernehmlassung, Parlamentsdebatte und Referendumsfrist nimmt doch viel Zeit in Anspruch», sagt Rickli. «Ich gehe daher davon aus, dass die neue Regelung erst im Verlauf des Jahres 2018 in Kraft treten kann.»

Von Ruedi Studer und Christof Vuille

Während der Bund bei den Töff-Neulenkern die Zügel straffen will, sieht er für Raser, Junge und Senioren Lockerungen vor.

  • Raser: Wer gewisse Tempolimiten massiv überschreitet, wird automatisch mit mindestens einem Jahr Gefängnis (allenfalls bedingt) bestraft und muss seinen Führerschein zwingend für zwei Jahre abgeben. Der Nationalrat wollte den Automatismus abschwächen, der Ständerat nicht. Doch nun hat das Bundesgericht entschieden, dass es doch einen gewissen Ermessensspielraum geben muss. Darauf will das Astra nun reagieren. «Via Sicura hatte zum Ziel, Raser aus dem Verkehr zu ziehen und nicht unbescholtene Bürger zu kriminalisieren. Dort gibt es überprüfenswerte Regeln», sagt Astra-Chef Jürg Röthlisberger. «Wir sind froh, dass wir den Auftrag haben, hier genau hinzuschauen.» Er denkt an eine Art Härtefallregelung. «Ich finde etwa entscheidend, ob jemand Wiederholungs- oder Ersttäter ist.»
     
  • Junge: Die wichtigste Neuerung ist der Lernfahrausweis ab 17 Jahren. Allerdings kann man weiterhin erst ab 18 zur Prüfung antreten. Die heute obligatorischen zwei Weiterbildungstage in einem Verkehrszentrum sollen zudem auf einen Tag reduziert werden. «Wir erhoffen uns davon eine grössere Effizienz», sagt Röthlisberger. Und: «Wichtig ist, dass jeder einmal eine Vollbremsung gemacht hat.»
     
  • Alte: Heute müssen Senioren mit 70 zum verkehrsmedizinischen Fahrtauglichkeits-Check. Das Parlament will die Limite auf 75 anheben und hat einen entsprechenden Vorstoss von SVP-Nationalrat Maximi­lian Reimann überwiesen. Bis zur konkreten Umsetzung dauert es aber. SVP-National­rätin Natalie Rickli, Präsidentin der zuständigen Verkehrskommission, hat das Thema für die Oktober-Sitzung traktandiert. «Ich möchte rasch vorwärts­machen, doch das ganze Pro­zedere mit Vernehmlassung, Parlamentsdebatte und Referendumsfrist nimmt doch viel Zeit in Anspruch», sagt Rickli. «Ich gehe daher davon aus, dass die neue Regelung erst im Verlauf des Jahres 2018 in Kraft treten kann.»

Von Ruedi Studer und Christof Vuille

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