Die Revision des Urheberrechts hat eine lange Vorgeschichte. Der Bundesrat stützte sich auf den Kompromiss einer Arbeitsgruppe, in welcher Kulturschaffende, Produzenten, Provider und Konsumenten vertreten waren. Nach langem Hin und Her resultierte ein Kompromiss, mit dem sich der Nationalrat in der Debatte zufrieden zeigte.
Noch hat der Nationalrat die Detailberatung nicht abgeschlossen. Am Freitag gehen die Diskussionen weiter. Dann soll auch das zeitversetzte Fernsehen thematisiert werden – dem eigentlichen Zankapfel der Revision.
Zank um Replay-TV
Beim Replay-TV schalten viele Zuschauerinnen und Zuschauer bei Werbung auf Schnellvorlauf. Dadurch entfallen Werbeeinnahmen für die TV-Stationen. Die vorberatende Rechtskommission will nun im Gesetz verankern, dass die TV-Sender direkt mit den Kabelunternehmen über die Möglichkeit zum Überspringen von Werbung verhandeln. Werbung soll nur übersprungen werden können, wenn das Sendeunternehmen zustimmt.
Die Rechtskommission sprach sich mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen für diese Regelung aus. Sie betonte, dass Replay-TV möglich bleibe. Eine Minderheit beantragt dem Rat aber, auf die Regelung zu verzichten. Auch die Stiftung für Konsumentenschutz kritisiert die geplante Bestimmung. Sie befürchtet, dass die Fernsehsender das Überspulen der Werbung nicht erlauben werden.
Zudem könnten die Sender Lizenzgebühren für die Replay-Erlaubnis erheben. Die Kosten würden auf die Konsumentinnen und Konsumenten abgewälzt. Davor warnte auch der Dachverband der Netzbetreiber. Die grossen TV-Sender dürften sich das Recht auf das Überspulen der Werbung fürstlich bezahlen lassen, schrieb er.
Streit zwischen Anbietern und Verbreitern
Die Interessengemeinschaft Radio und Fernsehen, zu der die SRG und Privatsender gehören, hält nichts von der Kritik. Den Netzbetreibern gehe es bloss ums eigene lukrative Geschäft, monieren sie. Sollten die Netzbetreiber wie bisher abkassieren, sei die Existenz der werbefinanzierten, frei erhältlichen TV-Programme gefährdet.
UPC und Swisscom wiederum betonen, die Werbeeinnahmen seien seit der Einführung von Replay-TV 2012 nicht gesunken. Der TV-Werbeumsatz sei gemäss Zahlen der Stiftung Werbestatistik viel mehr gestiegen.
Besserer Schutz für Fotografen
Bereits zugestimmt hat der Nationalrat einer Ausweitung des Schutzes für Fotografien. Heute schützt das Urheberrecht Fotografien nur dann, wenn sie einen individuellen Charakter aufweisen. Professionelle Fotografen und Hobbyfotografen können sich kaum gegen eine ungewollte Übernahme ihrer Bilder wehren. Künftig sollen alle Fotografien geschützt sein.
Weiter ist der Nationalrat damit einverstanden, dass Filmschaffende eine Vergütung für die Video-on-Demand-Verwendung erhalten. Diese würde durch die Verwertungsgesellschaften eingezogen. Die Regelung soll der zunehmenden Online-Nutzung von Werken und dem Verschwinden der Videotheken Rechnung tragen.
Heute erzielen die Filmschaffenden deshalb geringere Erlöse. Das System der Video-on-Demand-Vergütung ist beschränkt auf Filme von Schweizer Produzenten sowie auf Filme aus Ländern, die einen kollektiv wahrzunehmenden Vergütungsanspruch vorsehen.
Keine Vergütungen für journalistische Inhalte auf Social Media
Zur Diskussion stand ferner ein Schutz für journalistische Werke. Eine Kommissionsminderheit beantragte eine Regelung, wonach die Betreiber sozialer Netzwerke den Urhebern oder Verlagen eine Vergütung schulden würden, wenn sie journalistische Inhalte zugänglich machen. Der Rat lehnte das mit 133 zu 39 Stimmen bei 5 Enthaltungen ab.
Die Mehrheit befand, die Medienkrise sei so nicht zu lösen. Es sei unklar, wie die Plattformen für das Verhalten der Nutzerinnen und Nutzer zur Rechenschaft gezogen werden könnten. Zudem hätten die Medienschaffenden selbst ein Interesse daran, gelesen zu werden. Oft würden sie ihre Artikel in sozialen Netzwerken verbreiten. Sommaruga stellte fest, eine solche Regelung wäre rechtlich problematisch und in der Praxis kaum umsetzbar. (SDA/duc)